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Umschulung abgelehnt - was tun?

Inhaltsverzeichnis

Umschulung abgelehnt! - Keine Böswilligkeit, sondern Normalfall.
Umschulung abgelehnt! - Keine Böswilligkeit, sondern Normalfall.
So mancher Arbeitslose sieht in ihr eine Möglichkeit um ins Erwerbsleben einzusteigen. Derjenige jedoch, der ein bestimmtes Alter erreicht hat und seinem erlernten Beruf aus bestimmten Gründen nicht nachgehen kann, wohl die einzige: die Umschulung. Doch die Bewilligung dieser wird nicht jedem gewährt. Und diejenigen, denen sie nicht gewährt worden ist, halten den maschinell bearbeiteten Ablehnungsbescheid in der Hand und stellen sich voller Verzweiflung die bohrende Frage: Umschulung abgelehnt - was tun?

Maßnahme der beruflichen Rehabilitation: die Umschulung

  • Wohl jeder, der einmal einen wohl durchdachten und wichtigen Antrag bei einer städtischen oder sogar staatlichen Behörde eingereicht hat, kann sich an das Bangen und Zittern bezüglich dessen Bewilligung erinnern. Eine Klientel, die besonders intensiv mit dem Ausfüllen von Anträgen konfrontiert ist, kann sich somit das Bangen und Zittern im alltäglichen Leben kaum wegdenken: die Arbeitslosen.
  • Es gibt zahlreiche Gründe für das Eintreten von Arbeitslosigkeit und die Agentur für Arbeit versucht nach ihrem heutigen Ermessen all denen gerecht zu werden, die ernsthaft und mit starkem Willen eine Erwerbstätigkeit suchen. Einen Weg der beruflichen Rehabilition, eine Hilfe um in das Berufsleben (wieder) einzusteigen, stellt u.a. die Umschulung dar.

Umschulung abgelehnt - kein Einzelfall

  • Der Antrag auf eine eventuelle Umschulung wird selten sofort bewilligt. Dies ist jedoch keine Böswilligkeit seitens der Agentur für Arbeit, sondern ein Normalfall. Wenn Sie schon dieses Wissen haben, lässt sich "Umschulung abgelehnt"  viel leichter schlucken.
  • Die Sachbearbeiter möchten nämlich durch das fast automatische Ablehnen des Antrages in Erfahrung bringen, ob ein potenzieller Kandidat es mit der Umschulung ernst meint oder nicht.Sollten Sie einen Ablehnungsbescheid bzgl. einer Umschulung erhalten haben, dürfen Sie es also zuerst nicht persönlich nehmen und in keinem Fall in Resignation verfallen.

Was tun? Umschulung verlangt Ehrgeiz!

  • Legen Sie einen Widerspruch ein. Das steht Ihnen zu! Begründen Sie Ihren Widerspruch mit allen notwendigen und konkreten Aussagen, warum sie unbedingt eine Umschulung anstreben wollen.
  • Die Frage: was tun?- soll Ihre Kreativität bzgl. der Umschulung aktivieren. Was sind Sie bereit für die Umschulung zu geben? Suchen Sie in Zeitungen oder im Internet nach Stellenannouncen, die Sie nach einer erfolgreichen Umschulung wahrnehmen könnten.
  • Da der zuständige Sachbearbeiter in Ihrer Agentur für Arbeit auch ein Mensch ist, sollten Sie unbedingt zusätzlich zu Ihrem schriftlichen Widerspruch einen Termin für ein persönliches Gespräch  mit ihm vereinbaren.
  • Das vis à vis Gespräch mit dem für Sie zuständigen Sachbearbeiter schafft eine gute Basis für erfolgsversprechende Ergebnisse.  In diesem erläutern sie Herrn oder Frau XY die Wünsche und Hoffnungen, die Sie mit der Umschulung in Verbindung bringen. Sie können davon ausgehen, dass die Sachbearbeiter in der Agentur für Arbeit auch ein Herz haben und eine ernstgemeinte und erfolgsversprechende Initiative mit den zur Verfügung stehenden Mitteln fördern wollen.
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