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Übungsleiterschein machen - so geht's

Der Erwerb eines Übungsleiterscheins berechtigt Sie zum Beispiel zum Leiten von Kinderturnen.
Der Erwerb eines Übungsleiterscheins berechtigt Sie zum Beispiel zum Leiten von Kinderturnen.
Das Erwerben eines Übungsleiterscheins dient dazu, seine Qualifikation als Betreuer oder Leiter in sportartenübergreifendem Breitensport nachzuweisen. Der Übungsleiterschein kann in verschiedene Lizenzstufen gemacht werden. Für die meisten Zwecke wie das Betreuen von Jugendlichen und Erwachsenen ohne nennenswerte gesundheitliche Einschränkungen ist ein Übungsleiterschein in der Einstiegsebene ausreichend. Auch um diesen Übungsleiterschein zu machen, sollten Sie aber bestimmte Voraussetzungen erfüllen.

Lizenzstufen beim Erwerb eines Übungsleiterscheins 

  • Übungsleiterscheine werden in der Regel von Sportverbänden vergeben. Voraussetzung ist eine spezifische Ausbildung über einen bestimmten Zeitraum, in der die notwendigen praktischen und theoretischen Kenntnisse vermittelt werden.
  • Ein Übungsleiterschein wird im Gegensatz zu einer Lizenz als Trainer nicht für eine spezifische Sportart, sondern sportartenübergreifend ausgestellt.
  • Der Übungsleiterschein berechtigt Sie insofern, sportartenübergreifende Angebote für spezifische Zielgruppen anzubieten. Typische Beispiele dafür sind etwa Seniorengymnastik und Turnen für Kinder.  
  • Für einen Übungsleiterschein für sportartenübergreifenden Breitensport auf der Einstiegsebene benötigen Sie zunächst die Lizenzstufe C.
  • Die weiteren Lizenzstufen betreffen Übungsleiterscheine für Gesundheitssport, namentlich Prävention und Rehabilitation. Auf dieser Ebene können Sie bemerkenswerterweise auch einen Übungsleiterschein für spezifische Sportarten im Rahmen des Gesundheitssports erwerben. 

Voraussetzungen für den Erwerb des Übungsleiterscheins

  • Um den Übungsleiterschein zu machen, müssen Sie mindestens 16 Jahre alt und Mitglied in einem Sportverein sein.
  • Des Weiteren müssen Sie in einem Zeitraum von maximal zwei Jahren vor dem Erwerb des Übungsleiterscheins einen mindestens 16-stündigen Erste-Hilfe-Kurs absolviert haben.
  • Wenn Sie noch keine 16 Jahre alt sind, haben Sie in vielen Fällen die Möglichkeit, eine sogenannte Vorstufenqualifikation als Übungsleiterassistent für sportartenübergreifenden Breitensport bei einem Sportverband zu erwerben.
  • Diese Qualifikation ist zwar noch kein richtiger Übungsleiterschein, kann häufig aber beim Absolvieren der späteren Ausbildung zum Übungsleiter angerechnet werden, da Sie dabei schon wesentliche Grundkenntnisse vermittelt bekommen.
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