Allgemeine Informationen zum Totensonntag
- Den Totensonntag nennt man auch Ewigkeitssonntag. Er gilt in der evangelischen Kirche als Totengedenktag und findet einmal im Jahr zwischen dem 20. und 26. November statt. Der tatsächliche Tag ist jahresabhängig und von Jahr zu Jahr unterschiedlich. Er wurde von König Friedrich Wilhelm III. von Preußen im Jahre 1816 geschaffen.
- Der Totensonntag ist deutschlandweit geschützt. Es gelten, außer im Bundesland Hamburg, die Gesetze wie an einem Feiertag. Es gibt also Einschränkungen im alltäglichen Leben. Somit ist es ebenfalls problematisch, lautstarke Ereignisse an diesem "stillen Gedenktag" zu veranstalten und es bedarf, bestimmte Richtlinien einzuhalten, denn Partys am Vortag, die in den Totensonntag einfließen, sollten nach gewissen Regeln und Vorgaben veranstaltet werden.
- Gedenkgottesdienste finden am Totensonntag vermehrt statt und sind für jeden Gläubigen Pflicht, für den dieser Tag wichtig bzw. heilig ist. Neuerdings finden vermehrt Partys am Totensonntag oder gar am Vortag statt, die die Bedeutung des Totensonntags zelebrieren. Ebenfalls gibt es Partys, die ganz unabhängig von diesem Tag stattfinden. Bei diesen Feierlichkeiten sollte die Ruhe der Toten an diesem Tag im Vordergrund stehen und die Lautstärke der Musik auf Partys am Vortag nach Mitternacht dementsprechend angepasst werden.
Tipps für eine Party am Vortag zum Totensonntag
- Bevor Sie die Party starten, sollten Sie sich erst einmal in der Nachbarschaft erkundigen, ob es für die Nachbarn okay ist. Um auf der sicheren Seite zu sein, sollten Sie ebenfalls bei der örtlichen Polizeistelle anrufen und Ihre Party anmelden und ebenfalls darauf hinweisen, dass sie zwar am Vortag zum Totensonntag stattfindet, aber dennoch bis in den Ewigkeitssonntag hineingehen könnte. Ihre Party darf sowohl zu Hause als auch in öffentlichen Einrichtungen stattfinden und es gelten jeweils die gleichen Richtlinien.
- Nach 24 Uhr sollten Sie die Musik auf Ihrer Party am Vortag zum Totensonntag dementsprechend leiser stellen oder gar ganz ausschalten, da dies sonst rücksichtslos gegenüber den Gläubigen sein könnte, da die Toten ihre Ruhe haben sollten und der Tod somit gewürdigt wird. Ein Verstoß könnte hierbei strafbar sein und am Ende ein Bußgeld vom Ordnungsamt erfordern. Musik hören und Tanzen ist im Rahmen normaler Uhrzeiten also bis 24 Uhr vollkommen gestattet. Hierbei spielt es ebenfalls keine Rolle, wo Sie sich befinden.
- Klären Sie Ihre Partygäste auf, dass Sie alle in den Totensonntag hineinfeiern und dass sich alle Partygäste benehmen sollen, da es sonst viel Ärger geben könnte. Denn wenn Sie sich auf Ihrer Party ruhig verhalten und ohne großen Lärm feiern, ist alles okay und Sie stören niemanden. Eine Feier zu diesem besonderen Tag ist also möglich.
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