Das Tochterunternehmen - allgemeine Informationen
- Bei einem Tochterunternehmen (auch Tochtergesellschaft genannt) handelt es sich um ein rechtlich selbstständiges Unternehmen, welches wirtschaftlich jedoch unselbstständig und von der Muttergesellschaft abhängig ist.
- In Deutschland gilt derzeit die Richtlinie, dass nur Kapitalgesellschaften in Tochterunternehmen umgewandelt werden können.
- Zudem muss das Mutterunternehmen mindestens 10 % der Anteile der Tochter besitzen. In der Praxis besitzt die Mutter jedoch meist die Mehrheit der Tochteranteile.
- Eine Sonderform der Tochtergesellschaft ist eine Schwestergesellschaft. Der Unterschied zur normalen Form ist, dass hier meist die gleichen Gesellschafter beteiligt sind.
- Die Auslöser für die Gründung einer Tochtergesellschaft sind meist identisch. Oft wird der Teil des Unternehmensgeschäfts ausgegliedert, welcher nicht mehr zum Kerngeschäft gehört. Dieser Unternehmensteil wird dann zur Tochtergesellschaft.
- Der Vorteil dieser Variante ist, dass die Mutter zwar die Kontrolle über die Tochter hat, bei wirtschaftlichen Problemen der Tochter jedoch nicht auf die Mutter zurückgegriffen werden kann.
Der Gewinnabführungsvertrag - eine Definition
- Zwischen einer Tochter- und Muttergesellschaft wird meist ein Gewinnabführungsvertrag abgeschlossen. Dies bedeutet, dass sämtliche Gewinne, welche die Tochtergesellschaft erzielt, per Definition direkt an die Mutter ausbezahlt werden müssen.
- Weiterhin muss jedoch vom Unternehmen, welches den Gewinn erhält, auch ein möglicherweise auftretender Verlust übernommen werden.
- Aus diesem Grund werden Gewinnabführungsverträge oft auch als Ergebnisabführungsverträge bezeichnet.
Sie sehen also, die Definition einer Tochtergesellschaft ist gar nicht so schwer zu verstehen.
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