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Tochterunternehmen - Definition

Im Zuge der Globalisierung gibt es immer mehr Tochtergesellschaften.
Im Zuge der Globalisierung gibt es immer mehr Tochtergesellschaften.
Der Begriff des Tochterunternehmens taucht immer öfter in der globalen Wirtschaft auf. Dabei ist sehr interessant, Genaueres über die Definition dieser Unternehmensform sowie den damit verbundenen Gewinnabführungsvertrag zu erfahren.

Das Tochterunternehmen - allgemeine Informationen

  • Bei einem Tochterunternehmen (auch Tochtergesellschaft genannt) handelt es sich um ein rechtlich selbstständiges Unternehmen, welches wirtschaftlich jedoch unselbstständig und von der Muttergesellschaft abhängig ist.
  • In Deutschland gilt derzeit die Richtlinie, dass nur Kapitalgesellschaften in Tochterunternehmen umgewandelt werden können.
  • Zudem muss das Mutterunternehmen mindestens 10 % der Anteile der Tochter besitzen. In der Praxis besitzt die Mutter jedoch meist die Mehrheit der Tochteranteile. 
  • Eine Sonderform der Tochtergesellschaft ist eine Schwestergesellschaft. Der Unterschied zur normalen Form ist, dass hier meist die gleichen Gesellschafter beteiligt sind. 
  • Die Auslöser für die Gründung einer Tochtergesellschaft sind meist identisch. Oft wird der Teil des Unternehmensgeschäfts ausgegliedert, welcher nicht mehr zum Kerngeschäft gehört. Dieser Unternehmensteil wird dann zur Tochtergesellschaft.
  • Der Vorteil dieser Variante ist, dass die Mutter zwar die Kontrolle über die Tochter hat, bei wirtschaftlichen Problemen der Tochter jedoch nicht auf die Mutter zurückgegriffen werden kann.

Der Gewinnabführungsvertrag - eine Definition

  • Zwischen einer Tochter- und Muttergesellschaft wird meist ein Gewinnabführungsvertrag abgeschlossen. Dies bedeutet, dass sämtliche Gewinne, welche die Tochtergesellschaft erzielt, per Definition direkt an die Mutter ausbezahlt werden müssen.
  • Weiterhin muss jedoch vom Unternehmen, welches den Gewinn erhält, auch ein möglicherweise auftretender Verlust übernommen werden. 
  • Aus diesem Grund werden Gewinnabführungsverträge oft auch als Ergebnisabführungsverträge bezeichnet.

Sie sehen also, die Definition einer Tochtergesellschaft ist gar nicht so schwer zu verstehen.

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