Teilzeit oder Aushilfe - die Unterschiede auf einen Blick
- Ein Teilzeitjob unterscheidet sich von einem Vollzeitjob dadurch, dass der Arbeitnehmer regelmäßig deutlich weniger arbeitet, als andere Vollzeitarbeitnehmer. Teilzeittätigkeiten können mit unterschiedlicher Stundenanzahl angeboten werden. Ab 30 Stunden spricht man in der Regel von einer vollzeitnahen Beschäftigung.
- Bei einem Teilzeitjob können fixe und flexible Arbeitszeiten vereinbart werden. Die geleisteten Arbeitsstunden werden auf die Woche berechnet. Ist beispielsweise ein Teilzeitjob mit 20 Stunden ausgeschrieben, können zwei Mal acht Stunden und ein Mal vier Stunden oder auch vier Mal fünf Stunden gearbeitet werden. Eine andere Aufteilung ist ebenfalls möglich.
- Als Aushilfe werden Sie über die Minijob-Zentrale angemeldet, dabei kann es sich um eine geringfügige Beschäftigung auf 400-€-Basis oder um eine kurzfristige Beschäftigung handeln.
- Um eine kurzfristige Beschäftigung handelt es sich nur, wenn Sie nicht länger als zwei Monate oder im Jahr 50 Arbeitstage für einen Arbeitgeber tätig sind. Weiter darf die Tätigkeit nicht berufsmäßig ausgeübt werden, falls das Entgelt über 400 € liegt.
- Ein Aushilfsjob kann nach Vereinbarung ebefalls fixe und flexible Arbeitszeiten haben, wobei es sowohl im Interesse des Arbeitnehmers als auch des Arbeitgebers liegt, dass wirklich nur Stunden im Rahmen der 400 € gearbeitet werden.
Studenten in Teilzeit oder als Aushilfe
- Studieren Sie und möchten Sie nebenbei jobben gehen, sollten Sie sich überlegen, ob Sie lieber mit mehr Stunden einen Teilzeitjob annehmen wollen oder als Aushilfe für weniger Stunden (und weniger Geld) arbeiten wollen.
- In erster Linie sollten Sie sich tatsächlich fragen, ob Sie es zeitlich schaffen, einer Nebentätigkeit nachzugehen, bei denen Sie um die zwanzig Stunden oder mehr, arbeiten. Bedenken Sie, dass Sie im Studium nicht nur Vorlesungen und Seminare haben, sondern auch Zeit zur Vor- und Nachbereitung und auch für das Verfassen von Hausarbeiten, Referaten und Lernen einplanen müssen. Ein Studium ist ein Vollzeitjob. Schaffen Sie tatsächlich noch einen weiteren Teilzeitjob zusätzlich?
- Als Student haben Sie den gleichen järhlichen Steuerfreibetrag wie Freiberufliche. Den aktuellen Steuerfreibetrag können Sie beim Finanzamt erfragen. Bei Teilzeittätigkeit müssen Steuern manchmal vorgezahlt werden, die Sie allerdings bei der Einreichung einer Steuererklärung wieder zurückbekommen.
- 400-€-Jobs sind sozialversicherungsfrei. Lediglich der Arbeitgeber zahlt Abgaben an die Minijob-Zentrale. Zwischen 400,01 € und 800,00 € gilt eine Gleitzone, in der nur reduzierte Sozialabgaben gezahlt werden müssen. Allerdings sollten Sie weitere Faktoren abklären, beispielsweise kann es sein, dass Sie sich selbst versichern müssen, sollten Sie zuvor über eine Familienversicherung versichert sein, da diese oft nur bis zu einem Einkommen von ca. 400 € greifen. Auch wenn Sie Bafög oder andere Zuschüsse erhalten, sollten Sie vorher abklären, wie Ihr Nebenjob eingerechnet wird.
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