Taximehrwertsteuer - so wird diese berechnet
- Die Taximehrwertsteuer in Deutschland fällt unterschiedlich aus, je nachdem, ob Sie eine Kurzstrecke oder eine längere Strecke antreten.
- Bei Fahrten innerorts bzw. bis 50 km fallen 7 Prozent Mehrwertsteuer auf den Fahrtpreis an.
- Bei Fahrten ab 50 km zahlen Sie in Deutschland den regulären Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent.
- Wird der Kunde innerorts befördert und tritt später mit demselben Taxiunternehmen die Rückfahrt an, so sind diese Fahrten getrennt zu verrechnen. Demzufolge fallen bei beiden Fahrten nur 7 Prozent Mehrwertsteuer an.
- Wird die Taxifahrt aus beruflichen Gründen angetreten, kann diese steuerlich geltend gemacht werden. Die Fahrtkosten sind in der jährlichen Einkommenssteuererklärung in vollem Umfang absetzbar.
- In der Umsatzsteuererklärung können Sie als Selbstständiger oder Freiberufler in Deutschland die fürs Taxi gezahlte Mehrwertsteuer von 7 bzw. 19 Prozent von Ihrer zu zahlenden Umsatzsteuer abziehen.
Das gilt für die Personenbeförderung in Deutschland
- Taxiunternehmen in Deutschland haben häufig auch Mietwagen im Angebot. Damit sind Sie ungebundener unterwegs. Hier gilt ein einheitlicher Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent.
- Auch diese Mehrwertsteuer können Sie in der eigenen Umsatzsteuererklärung absetzen.
- Sind Sie in Deutschland angestellt, dann können beruflich gezahlte Taxi- und Mietwagenrechnungen auch ausgezahlt werden.
- Am einfachsten ist es, Sie sprechen die Konditionen vorab durch, etwa, ob die Rechnungsadresse dann der Firmenadresse entsprechen soll. Das gilt beispielsweise auch für Hotelunterkünfte.
- Reichen Sie dann die Rechnung in der Buchhaltung ein und lassen sich das Geld auszahlen.
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