Rechtliches zu Taschenkontrollen durch den Arbeitgeber
- Grundsätzlich führen viele Unternehmen Taschenkontrollen der Angestellten durch. Dies erfüllt mehrere Funktionen. Einerseits sollen die Angestellten durch die Kontrollmaßnahme abgeschreckt werden und andererseits sollen Angestellte, die Firmeneigentum an sich genommen haben, überführt werden.
- Diese Kontrollen finden zunehmend in der Textilbranche und im Einzelhandel statt. Viele andere Branchen ziehen nach. Der Grund hierfür ist immer, dass es zu Verlusten durch Diebstahl gekommen ist und dass diese Verluste verringert oder gänzlich verhindert werden sollen.
- Sind Sie Angestellte in einem Unternehmen, in dem man Sie vor Feierabend auffordert, Ihre Tasche zu zeigen, damit der Inhalt kontrolliert wird, sollten Sie wissen, dass Sie dies freiwillig gestatten oder ablehnen dürfen. Sie sind rechtlich nicht verpflichtet, diese Kontrolle zu gestatten.
- Erst wenn Ihr Arbeitgeber die Polizei anruft und Sie von der Polizei aufgefordert werden, müssen Sie Ihre Tasche preisgeben. Wird dann kein Gegenstand gefunden und Ihr Arbeitgeber ist über Ihre Verweigerung verärgert, so darf er dieses Verhalten auch arbeitsrechtlich nicht als Anlass nehmen, um Ihnen eine Abmahnung oder danach eine fristlose Kündigung zu überreichen. Sie haben nicht gegen Ihre Arbeitspflichten verstoßen.
Verhaltenshinweise für Angestellte
- Führt Ihr Arbeitgeber eine Taschenkontrolle durch, sollten Sie die Ruhe bewahren. Sie haben keinen Grund, verunsichert zu sein, solange Sie sich nichts haben zuschulden kommen lassen.
- Wer mit dem Arbeitgeber vereinbart hat, dass er zum Beispiel einen Laptop mitnehmen darf, der muss sich keine Sorgen machen. Die Kontrollkräfte sind meistens über solche Arrangements unterrichtet. Selbst wenn sie es nicht sind, können Sie die Situation schnell klarstellen.
- Vermeiden Sie es unbedingt, unberechtigt Firmeneigentum mitzunehmen. Selbst wenn Sie nur eine Büroklammer mitnehmen, kann dies einen Vertrauensbruch verursachen, der zu einer Abmahnung führt.
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