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Tariflohn für Elektroniker - Hinweise

Im Elektrohandwerk gelten Mindestlöhne.
Im Elektrohandwerk gelten Mindestlöhne.
Als Arbeitnehmer können Sie Ihren Arbeitslohn entweder mit dem Arbeitgeber frei verhandeln oder sind erst einmal an die Vorgaben eines Tarifvertrages gebunden. Auch für Elektroniker gilt in der Regel ein Tariflohn, der allerdings je nach Tarifgebiet sehr unterschiedlich ausfallen kann.

Nicht in allen Branchen gibt es einen Mindestlohn, für das Elektrohandwerk und damit auch für Elektroniker gilt jedoch ein Tarifvertrag über ein Mindestentgelt, der 2010 abgeschlossen wurde. Dieser Tarifvertrag wurde darüber hinaus für allgemeinverbindlich erklärt, das heißt, dass er nicht nur für die bisher schon tarifgebundenen Arbeitgeber und Arbeitnehmer gilt, sondern allgemein für alle.

Als Elektroniker Geld verdienen

Ein Tarifvertrag sieht Mindestarbeitsbedingungen vor, d.h., dass abweichende Regelungen in einem Arbeitsvertrag durchaus möglich sind, wenn sie für den Arbeitnehmer günstiger sind. Hier gilt das sogenannte Günstigkeitsprinzip.

  • Für Elektroniker gelten im Bundesgebiet unterschiedliche Tarifverträge, da manche beispielsweise nur in einer bestimmten Region gelten. In Nordrhein-Westfalen gilt ein Tarifvertrag für das Elektrohandwerk, der - wie auch in anderen Tarifverträgen üblich - je nach Entgeltgruppe einen unterschiedlichen Stundenlohn vorsieht.
  • Bei einem Einstieg direkt nach der Ausbildung liegt der Stundenlohn u.a. für einen Elektroniker nach diesem Tarifvertrag bei 12,07 Euro. In der höchsten Entgeltgruppe liegt er bei 24,14 Euro. 
  • Vor Dumpinglöhnen durch nicht tarifgebundene Arbeitgeber sind Elektroniker in Deutschland durch einen Mindestlohn geschützt. Dieser Mindesttariflohn ergibt sich aus einem für alle Betriebe verbindlich erklärten Tarifvertrag.

Der Tariflohn als Mindestlohn

  • Im Tarifvertrag über ein Mindestentgelt für die Elektrohandwerke sind Stundenlöhne festgelegt, die nicht unterschritten werden dürfen. Allerdings differenziert der Tarifvertrag bei den Stundenlöhnen danach, ob die Beschäftigten in den alten Bundesländern, oder in den neuen Bundesländern einschließlich Berlin arbeiten. Für die letztgenannten ist der Tariflohn niedriger.
  • Ab dem 1. Januar 2013 beträgt der Mindestlohn in den neuen Bundesländern im Elektrohandwerk 8,85 Euro, ab dem 1. Januar 2014 werden es 9,10 Euro sein. In den alten Bundesländern liegt der Mindestlohn bei 9,90 Euro (ab 1.1.2013) und 10 Euro (ab 1.1.2014). Die Staffelung soll auch eine fortschreitende Angleichung des Lohnniveaus zwischen neuen und alten Bundesländern ergeben.

Tariflöhne und Mindestlöhne gelten noch nicht überall bzw. nicht in allen Branchen. Für das Elektrohandwerk sind jedoch Mindestlöhne vorgeschrieben.

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