Die Abkürzung „iGZ“ steht für den Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen e.V. Dies ist der bezüglich der Anzahl seiner Mitglieder größte Arbeitgeberverband in der Zeitarbeit.
Aufgaben der iGZ
In der Arbeitnehmerüberlassung, also dem „Verleihen“ von Angestellten, wie dies Zeitarbeitsfirmen tun, gilt der Grundsatz des „Equal Pay“.
- Das bedeutet übersetzt „gleiche Bezahlung“ und meint, dass überlassene Angestellte (Zeitarbeiter) für ihre Tätigkeit in dem Betrieb, in dem sie eingesetzt werden, genauso viel Gehalt bekommen sollten wie vergleichbare feste Mitarbeiter in dem Unternehmen.
- Die Gleichbehandlung wird vom Arbeitnehmerüberlassungsgesetz vorgeschrieben. Hier gibt es jedoch die Möglichkeit, durch spezielle Tarifverträge - etwa den der iGZ - mit einem geringeren Tariflohn von dieser Regelung abzuweichen.
- Die meisten Zeitarbeitsfirmen nutzen diese Option, um zu vermeiden, dass die Preise für ihre Kundenunternehmen zu hoch werden.
- Die iGZ hat daher Tarifverträge mit der Gemeinschaft Zeitarbeit des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) abgeschlossen, die einen Tariflohn je nach Qualifizierung der Arbeitnehmer vorschreiben.
Der Tariflohn in der Zeitarbeit
- Der iGZ-Tariflohn richtet sich nach den verschiedenen Entgeltgruppen. Die erste Entgeltgruppe bezieht sich auf sehr einfache Tätigkeiten, für die keine Anlernzeit erforderlich ist. In der Entgeltgruppe 3 hingegen ist eine abgeschlossene Berufsausbildung notwendig. Die höchste Stufe ist Entgeltgruppe 9; hier wird ein Hochschulstudium verlangt.
- Zudem sind für jede Entgeltgruppe gewisse Mindestlöhne festgelegt. In der Entgeltgruppe 1 ist für die neuen Bundesländern 7,50 EUR als iGZ-Tariflohn vorgesehen; in den alten Bundesländern sind dies 8,19 EUR.
- In der Entgeltgruppe 3, die eine Ausbildung voraussetzt, liegt der Lohn bei 8,93 EUR (Ost) bzw. 10,22 EUR (West). In der höchsten Stufe können Sie sogar einen Stundenlohn von 15,91 EUR (Ost) bzw. 18,20 EUR (West) erhalten.
- Über den tariflich vorgeschriebenen Lohn hinaus gibt es Vereinbarungen über Branchenzuschläge. Wenn Sie als Zeitarbeiter also in einem Entleihbetrieb eine gewisse Zeit tätig sind, dann erhalten Sie noch etwas mehr Gehalt. Dies ist etwa in der Metall- und Elektroindustrie der Fall.
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