Die nachträgliche Installation von einem Stromzähler
- Unter bestimmten Umständen kann es für einen Hausbesitzer sinnvoll sein, im Sicherungskasten einen zusätzlichen Stromzähler einbauen zu lassen.
- Von einem Einbau in eigener Regie ist aber aus Sicherheitsgründen dringend abzuraten.
- Der Einbau eines solchen Zählers erfolgt in der Regel im Sicherungskasten. Hierdurch entsteht ein wesentlicher Eingriff in die Hauselektrik. Deshalb sollte ein solcher Einbau ausschließlich durch einen Elektriker erfolgen.
- Im Sicherungskasten liegen nach Entfernen der entsprechenden Abdeckungen gefährliche Spannungen offen, sodass Sie durch eine unbedachte Bewegung leicht einen Stromschlag bekommen können.
- Dies ist bei Arbeiten im Sicherungskasten besonders problematisch, da Sie hier gar nicht in der Lage sind, alle Spannungen komplett abzuschalten.
- Weiterhin kann es unter Umständen erforderlich sein, durch diesen Eingriff in den Sicherungskasten weitere Änderungen vornehmen zu müssen, um die Technik im Sicherungskasten auf dem neuesten Stand gesetzlicher Bestimmungen zu bringen.
- Dies kommt daher, dass bei bestimmten Veränderungen in einer elektrischen Anlage diese komplett auf den neuesten Stand gesetzlicher Bestimmungen gebracht werden muss, was vor allem bei älteren Anlagen teuer werden kann.
- Informieren Sie sich am besten bei einem Fachbetrieb und lassen Sie sich hierzu unbedingt einen Kostenvoranschlag ausstellen.
Wann es beim Einbauen gesetzliche Bestimmungen zu beachten gibt
- Kritisch im Hinblick auf eventuelle gesetzliche Bestimmungen wird es vor allem dann, wenn ein Stromzähler zu dem Zweck eingebaut werden soll, um diesen zur Abrechnung der Energiekosten zu verwenden.
- In solch einem Fall ist es nach dem Einbauen erforderlich, den Stromzähler eichen zu lassen. Stromzähler zur Abrechnung von Energiekosten unterliegen in Deutschland der sogenannten Eichpflicht.
- Diese Geräte müssen in regelmäßigen Abständen durch eine staatlich anerkannte Prüfstelle überprüft und geeicht werden. Die Abstände einer Eichung hängen von der Bauart des Zählers ab.
- Die Zeiträume zwischen den Eichungen liegen zwischen acht Jahren (bei elektronischen Zählern) und 16 Jahren (bei mechanischen Zählern mit Induktionswerk).
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