Was passiert, wenn der Strom nicht bezahlt wird?
Auch wenn Ihr Energieversorger nur einmal jährlich eine genaue Abrechnung Ihres verbrauchten Stroms vornimmt, so werden von Ihnen doch monatlich Abschläge auf die zu erwartende Rechnungssumme bezahlt. Wenn Sie die Abschläge nicht begleichen, kann dies irgendwann dazu führen, dass Ihr Energieversorger Ihnen die Stromzufuhr sperrt.
- Damit es zu einer Sperrung des Stromanschlusses kommt, muss Ihr Energieversorger Sie wegen des rückständigen Betrages zunächst anmahnen und eine Absperrung androhen - § 19 Abs. 2 StromGVV. Wenn dann noch nicht gezahlt wird, muss eine Absperrung mindestens 3 Tage vorher gesondert angekündigt werden. Erst dann darf Ihr Energieversorger Ihnen den Strom abdrehen.
- Bedenken Sie, dass nicht nur Ihr Kühlschrank, sondern auch eine Heizung in Ihrer Wohnung, Durchlauferhitzer etc. Strom benötigen. Fehlt der Strom, sind die Einschnitte sehr gravierend.
Wann eine Absperrung des Stroms nicht zulässig ist
- Damit der Strom überhaupt abgesperrt werden kann, müssen Sie Rückstände inklusive der Mahngebühren etc. von mindestens 100,- € haben. Ist der Betrag kleiner, ist eine Absperrung allein deshalb nicht zulässig.
- Wenn die Folgen der Absperrung außer Verhältnis zum Zahlungsrückstand stehen, ist diese ebenfalls nicht zulässig. Dies kann der Fall sein, wenn kranke Menschen oder kleine Kinder im Haushalt leben oder wenn Sie außergewöhnlich stark von Elektrizität abhängig sind.
- Eine Stromsperre ist auch dann nicht zulässig, wenn Sie darlegen können, dass Sie Ihren Zahlungsverpflichtungen zukünftig nachkommen werden.
So vermeiden Sie die Absperrung vom Strom
- Die eleganteste Möglichkeit ist, die Zahlungsrückstände wenigstens so weit aufzuholen, dass es weniger als 100,- € sind. Dann ist eine Absperrung nicht mehr zulässig. Überlegen Sie, wo Sie sich eventuell noch Geld leihen können.
- Rufen Sie beim Energieversorger an. Loten Sie aus, inwieweit man dort bereit ist, sich auf eine Ratenzahlung zur Begleichung der Rückstände einzulassen.
- Gibt es bei Ihnen kranke Menschen oder kleine Kinder im Haushalt? Dann sollten Sie dies zunächst dem Energieversorger mitteilen. Wenn von dort nicht auf eine Absperrung verzichtet wird, können Sie sich an die Rechtsantragsstelle des Amtsgerichts wenden. Stellen Sie dort einen Antrag auf eine einstweilige Verfügung, die den Energieversorger verpflichtet, Sie weiter mit Strom zu beliefern.
- Wenn Sie Hartz IV beziehen, können Sie beim Jobcenter nach § 22 SGB II einen Antrag auf eine darlehensweise Übernahme der Stromschulden stellen. Wird Ihr Antrag bewilligt, wird der Strom vom Jobcenter bezahlt.
- Auch dann, wenn Sie kein Hartz IV und keine Sozialhilfe beziehen, ist grundsätzlich eine darlehensweise Übernahme der Stromschulden durch das Sozialamt möglich. Stellen Sie dort einen entsprechenden Antrag.
Bedenken Sie, dass Ihr Energieversorger für die Aufhebung der Stromsperre nochmals Kosten berechnet. Ist es also erst einmal zu einer Abschaltung gekommen, wird es am Ende noch teurer. Sie sollten deshalb alles daran setzen, eine Absperrung zu vermeiden.
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