Kaum jemand kennt sich bei ausländischen Gesetzen aus, gerade wenn es um den Straßenverkehr geht. Wer jedoch auf seinen Pkw angewiesen ist und sich viel im Ausland aufhält, der sollte im Vorfeld diese Informationen einzuholen, um nicht später unangenehme Überraschungen zu erleben. Aber auch als Urlauber sind diese unabdingbar. Nachfolgend soll Ihnen aufgezeigt werden, wie sich die Straßenverkehrsordnung in Polen darstellt und auf was Sie dringend achten sollten.
Die Straßenverkehrsordnung regelt sich in Teilen anders
Im Wesentlichen entspricht auch die Straßenverkehrsordnung in Polen, derer die auch bei uns gilt. Auf nachfolgende Regelungen sollten Sie aber trotzdem achten.
- Das Abblendlicht müssen Sie witterungsunabhängig von 1. Oktober bis zum 31. März des nachfolgenden Jahres immer einschalten. Die Gurtanlegepflicht besteht nur auf den Vordersitzen.
- Achten Sie auf die Promillegrenze, die in Polen bei 0,2 Promille liegt. Wenn Sie das absolute Halteverbot missachten, werden Sie sofort abgeschleppt.
- Verkehrskontrollen dürfen von Beamten in Zivil nicht durchgeführt werden. Wenn Sie kontrolliert werden, müssen Sie den Motor abstellen, Ihre Hände sichtbar aufs Steuer legen und im Fahrzeug verbleiben.
Besonderheiten, die in Polen gelten
- Wenn Sie im polnischen Straßenverkehr eine Ordnungswidrigkeit begehen, müssen Sie als Ausländer die Strafe sofort bezahlen. Wenn Sie nicht bezahlen können, haben die Beamten das Recht Sie bis zu 48 Stunden festzuhalten.
- Wenn Sie geblitzt werden, haben Sie den Vorteil, dass diese Daten nicht an die deutschen Behörden weitergeleitet werden. Bei einer Alkoholfahrt über der Promillegrenze kann Ihnen sogar ein sofortiges Fahrverbot erteilt werden.
- Sie dürfen zudem die weiße Linie am rechten Fahrbahnrand nicht überfahren. Haben Sie dort eine Panne, müssen Sie dort sofort ein Warndreieck aufstellen.
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