Stornierung einer Hotelreservierung - so bestellen Sie Zimmer ab
Von einer Hotelzimmerreservierung zurückzutreten ist selten kostenfrei.
- Laut Urteil des Bundesgerichtshofs können Sie eine Hotelreservierung gar nicht kostenfrei stornieren, da eine sogenannte Ersatzpflicht besteht.
- Sie müssen üblicherweise für die Kosten des bestellten Hotelzimmers aufkommen (BGH-Urteil XIII ZR 21/75). Üblich ist es lediglich, 20 bis 40 Prozent der Aufwendungen vom Hotel oder einer Pension zurückzuerhalten, die einem Gastwirt durch Ihre Nichtinanspruchnahme des Zimmers gar nicht erst entstanden sind. Die Höhe des Betrags richtet sich danach, ob Frühstück, Halb- oder Vollpension im Preis inbegriffen sind.
Reservierung stornieren - so gehen Sie vor
- Sie sollten so frühzeitig wie möglich mit dem Hotel oder einer Pension Kontakt aufnehmen und eine gute Begründung parat haben, warum Sie die Reservierung eines Hotelzimmers stornieren möchten. In diesem Fall sind Sie auf die Bereitschaft des Hotelbesitzers angewiesen, Ihnen preislich entgegen zu kommen. Wenn Sie einen guten Grund für Ihre Absage der Reservierung haben, wie Krankheit, Trauerfälle oder berufliche Verpflichtungen, wäre dies sicherlich überzeugender, als wenn Sie am eigentlichen Tag der geplanten Übernachtung wegen einer schlechten Wettervorhersage Ihre Reservierung stornieren möchten. Sollten Sie Stammgast des Übernachtungsbetriebs oder Hotels sein, sprechen Sie in jedem Fall auch persönlich telefonisch vor, vielleicht können Sie in einem solchen Fall auf die Kulanz des Gastwirtes hoffen.
- Wenn Sie nachweisen können, dass der Gastwirt das Zimmer auch hätte anderweitig vergeben können oder dies nachweislich getan hat, haben Sie Anrecht auf einen höheren Rückerstattungsbetrag. Lassen Sie vielleicht, wenn Ihre Verhandlungen scheitern, aus Testgründen einen Bekannten nach Ihrer Stornierung eine Buchungsanfrage beim betroffenen Wirt durchführen.
- Ein Grund, die Stornierung eines Hotelzimmers vornehmen zu können, besteht im Fall einer ansonsten unzumutbaren Härte, diese müssen Sie allerdings beweisen.
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