Sie können eine geplante Reise, sei es eine Pauschalreise eines Reiseveranstalters oder eine individuell gebuchte Reiseleistung (Flug, Hotel, Bahnfahrt) jederzeit stornieren. Wenn Sie stornieren, berechnet Ihnen der Reiseveranstalter oder der jeweilige Leistungsträger eine Entschädigung.
Reiserücktrittsversicherung mit zwei Optionen
- Sofern Sie die Reise nicht unmittelbar nach der Buchung antreten, leben Sie mit dem Risiko, dass in dem Zeitraum bis zum Antritt der Reise unerwartet auftretende Ereignisse Ihren Reiseantritt beeinträchtigen oder auch verhindern können.
- Für diesen Fall empfiehlt es sich, eine Reiserücktrittskostenversicherung abzuschließen. Diese Versicherung wird in Ihnen mit zwei Optionen angeboten. Zum einen gibt es die Reiserücktrittsversicherung, die Sie gegenüber Stornierungsfällen vor dem Reiseantritt absichert. Zusätzlich gibt es die Reiseabbruchversicherung (Urlaubsgarantie u. ä.), die Sie gegenüber Stornierungsfällen nach dem Reiseantritt, also während des Urlaubs, absichert.
Im Idealfall bei oder nach der Buchung versichern
- Im Idealfall schließen Sie die Reiserücktrittsversicherung in dem Zeitpunkt ab, in dem Sie Ihre Reise buchen. Buchen Sie Ihre Reise persönlich im Reisebüro, wird Ihnen ein Abschluss ohnehin nahegelegt.
- Buchen Sie Ihre Reise online über einen Anbieter im Internet, können Sie Ihre Reiserücktrittsversicherung auch online bei einem Versicherungsunternehmen direkt abschließen.
Beachten Sie diese Fristen
- Wenn Sie die Reiserücktrittsversicherung nach der Buchung abschließen wollen, müssen Sie bei den meisten Versicherern Fristen beachten. Lesen Sie die Bedingungen zum zeitlichen Abschluss der Reiserücktrittsversicherung.
- Normalerweise gibt Ihnen der Versicherer vor, dass Sie sich spätestens 30 Tage vor dem Reiseantritt versichern. Danach sind die meisten Versicherer nicht mehr bereit, ein sich möglicherweise in Ihrer Person bereits abzeichnendes Risiko (Krankheit, Arbeitslosigkeit, Schwangerschaft, Impfunverträglichkeit) zu übernehmen.
- Liegen zwischen dem Zeitpunkt Ihrer Reisebuchung und dem Reiseantritt weniger als 30 Tage, bestehen die meisten Versicherer darauf, dass Sie spätestens am dritten Werktag nach der Buchung die Versicherung abschließen.
- Die Reiseabbruchversicherung, die Schadensfälle nach dem Reiseantritt während des Urlaubs erfasst, können Sie allerdings meist noch bis zum Tag des Reiseantritts abschließen.
- Bedenken Sie, dass die Versicherung die Übernahme von Stornierungskosten mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit ablehnen wird, wenn Ihnen bereits klar war oder klar sein musste, dass Sie die Reise werden abbrechen müssen.
- Um solchen Einwänden der Versicherer zu begegnen, sind Sie gut beraten, die Reiserücktrittsversicherung und die Reiseabbruchversicherung spätestens am Tag der Buchung oder unmittelbar danach abzuschließen.
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