Gute Steuertipps sind bares Geld wert. Gerade Lehrer haben davon einen Nutzen, sofern sie die richtigen Ausgaben passend ansetzen.
Lehrer schreiben ab
- Schaffen Sie sich einen Schreibtisch an, müssen Sie diesen über eine allgemeine Nutzungszeit von 13 Jahre abschreiben, es sei denn, Sie kaufen sich einen Schreibtisch für maximal 488 € inklusive der Mehrwertsteuer. Diesen können Sie sofort voll absetzen. Arbeitsmittel bis zu diesem Preis gelten als geringwertige Wirtschaftsgüter. Alles was teurer ist, müssen Sie abschreiben.
- Auch die Nutzungsdauer eines Computers wird mit drei Jahren angesetzt, sodass Sie den Kaufpreis über drei Jahre abschreiben müssen, es sei denn, Sie geben nicht mehr als 488 € aus. Kaufen Sie gleich Tastatur, Bildschirm und Maus dazu, sind das technisch aufeinander abgestimmte Gegenstände, für die Sie den Gesamtkaufpreis ansetzen und abschreiben müssen.
Lesen Sie echte Fachliteratur
- Fachliteratur: Fachbücher, die zu Ihrem Unterrichtsfach passen, sind Werbungskosten. Bei Fachzeitschriften kommt es darauf an, dass Sie die Informationen für Ihr Unterrichtsfach verwenden können. So ist beispielsweise das Handelsblatt als solches anerkannt, nicht aber regionale und überregionale Tageszeitungen. Bei Tageszeitungen könne man nicht zwischen dem privaten und beruflichen Nutzung unterscheiden.
- Je spezifischer das Arbeitsmittel ist, desto leichter wird es anerkannt. Beispiel: Erdkundelehrer: Zeitschrift Geo, Musiklehrer: Klavier, Posaune, Sportlehrer: Hallenturnschuhe, Tennisschläger, Biologielehrer: Grizmeks Tierleben. Weisen Sie also im Detail die berufliche Nutzung nach, indem Sie angeben, wann und in welcher Klasse Sie das jeweilige Arbeitsmittel eingesetzt haben.
Steuertipps zu Fortbildungskosten
- Fortbildungskosten: Sie dienen dem Zweck, in Ihrem Beruf auf dem Laufenden zu bleiben und sich weiter zu qualifizieren. Machen Sie einen Auslandssprachkurs, kommt es darauf an, dass Sie von der Schule dafür freigestellt werden und der Unterricht konsequent morgens und nachmittags durchgeführt wird, wobei gelegentliche private Aktivitäten nicht schaden.
- Studienreisen: Wesentlich ist, dass das Reiseprogramm auf Ihre Bedürfnisse als Lehrer zugeschnitten ist, ein beruflicher Anlass für die Reise besteht, der Teilnehmerkreis aus Lehrern (ohne Ehepartner) besteht, das Reiseprogramm, am besten von einem Fachverband und unter fachkundiger Leitung, organisiert ist und Sie vom Dienst befreit wurden oder Sonderurlaub gewährt wurde.
- Arbeitszimmer: Wichtig ist, dass Sie in der Schule keinen geeigneten Arbeitsplatz haben und die Räumlichkeit eine eigenständige Einheit in Ihrem Wohnhaus bildet. Es darf kein Durchgangszimmer sein.
- Dieser Text ist eine Orientierungshilfe. Steuertipps allein sind nicht das Allheilmittel. Da Sie gerade als Lehrer vielfache steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten haben, sollten Sie sich unbedingt steuerlich beraten lassen.
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