Die Steuererklärung ist fast immer wichtig
- Eine Steuererklärung kann praktisch jede Person machen, die einer steuerpflichtigen Beschäftigung nachgeht. Es kann allerdings nur diejenige Person diese einreichen, die auch Lohnsteuer zahlt. Dabei ist es relativ unwichtig, wie lange jemand in einem bestimmten Beruf arbeitet. Es zählt nur die Höhe des Arbeitslohns und die damit verbundene Lohnsteuer.
- Als Arbeitnehmer haben Sie zunächst einen Grundfreibetrag in Höhe von 8004,- Euro. Hinzu kommt ein Arbeitnehmerpauschalfreibetrag in Höhe von 920,- Euro sowie ein Freibetrag auf Sonderausgaben in Höhe von 36,- Euro. Liegt Ihr jährlicher Verdienst also unter 8960,- Euro, so werden Sie zur Lohnsteuer nicht herangezogen und sind somit von der Veranlagung zur Einkommensteuer befreit. Sie können dann beim Finanzamt einen Antrag stellen auf Nichtveranlagung und werden somit nicht wieder vom Finanzamt angeschrieben.
Als Soldat auf Zeit haben Sie besondere Vergünstigungen
- Während bei den Wehrdienstleistenden der gesamte Sold steuerfrei ist, solange nur der Wehrdienst als Tätigkeit ausgeübt wird, liegt die Sache bei den Soldaten auf Zeit etwas anders. Da Sie für einen gewissen Zeitraum die Bundeswehr als Arbeitgeber haben, werden Sie nach dem Beamtenstatus behandelt. Je höher Ihr Verdienst ist, umso höher sind auch die von Ihnen zu zahlenden Lohnsteuern. Zunächst haben Sie einmal wie jeder andere Steuerpflichtige ein Anrecht auf einen Grundfreibetrag in Höhe von 8004,- Euro. Zudem steht Ihnen auch der Pauschalfreibetrag in Höhe von 920,- steuerrechtlich zu.
- Dennoch erhalten Sie den für Beamte üblichen Ortszuschlag, und zwar für den Ort, an dem Sie offiziell gemeldet sind, auch wenn Ihre Stammkaserne ganz woanders liegt. Weiterhin können Sie jede Fahrt zu Ihrer Kaserne in der Steuererklärung geltend machen, wie jeder andere Arbeitnehmer auch. Daneben können Sie einen zweiten Hausstand geltend machen, wenn Sie nur am Wochenende nach Hause fahren. Sie haben Vergünstigungen auf alle Versicherungen und können einen eventuellen Wechsel des Wohnsitzes aus beruflichen Gründen voll von der Steuer absetzen.
- Wohnen Sie mit Ihrer Familie zu weit von der Kaserne entfernt, sodass Sie nur am Wochenende heimfahren können, so steht Ihrer Familie ein besonderes Trennungsgeld zu, welches steuerfrei ausgezahlt wird. Auch die bereits gezahlten Versicherungssteuern können Sie, anders als andere Arbeitnehmer, in voller Höhe steuerlich geltend machen. Ebenfalls steuerfrei sind die Abfindungen, welche Sie als Soldat auf Zeit am Ende Ihrer Dienstzeit erhalten.
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