Haben Sie Ihren Steuerbescheid verloren, sollten Sie sich eine Ausfertigung besorgen, oder die Neuzustellung verlangen.
Verloren oder nicht zugegangen?
- Prüfen Sie zunächst, ob Sie den Steuerbescheid dorthin gesteckt haben, wo Sie Ihre steuerlichen Unterlagen normalerweise aufbewahren.
- Überlegen Sie, ob Sie den Steuerbescheid tatsächlich überhaupt auch mit der Post erhalten haben. Die Finanzämter verschicken den Steuerbescheid nämlich nicht mehr mit der Deutschen Bundespost, sondern bedienen sich regionaler Briefdienstleistungsunternehmen. Dort gehen offensichtlich viele Briefe verloren oder werden in falsche Briefkästen eingeworfen.
- Ferner sollten Sie wissen, dass ein Steuerbescheid nach der Abgabenordnung am dritten Tag nach der Aufgabe zur Post als zugestellt gilt. Ihr Finanzamt muss den Zugang beweisen. Bestreiten Sie, den Steuerbescheid mit der Post bekommen zu haben, ist diese gesetzliche Zugangsvermutung widerlegt. Das Finanzamt muss Ihnen den Steuerbescheid dann erneut zustellen. Vor allem beginnt die Einspruchsfrist dann von Neuem zu laufen.
Finanzamt schickt Steuerbescheid an Ihren Steuerberater
- Haben Sie Ihre Steuererklärung von einem Steuerberater erstellen lassen, ist es einfach. Das Finanzamt schickt das Original des Steuerbescheides meist an den Steuerberater. Der Steuerberater übersendet Ihnen das Original oder eine Kopie und fertigt für seine eigenen Akten mindestens eine Kopie an, oder bewahrt dort sogar das Original auf.
- Bitten Sie in diesem Fall Ihren Steuerberater, Ihnen eine Kopie des Steuerbescheides zu übersenden.
- Ansonsten rufen Sie beim Finanzamt an, das für Sie zuständig ist, und fragen nach dem Sachbearbeiter, der die Steuererklärungen in Ihrem Fall bearbeitet. Im Idealfall ist Ihnen Ihre eigene Steuernummer bekannt, sodass Sie schnell identifiziert werden können. Ansonsten genügt es, wenn Sie Ihren Familiennamen und Vornamen nennen. Auch dann können Sie zugeordnet werden.
- Gehen Sie davon aus, den Steuerbescheid nie erhalten zu haben, sprechen Sie diesen Sachverhalt gezielt an und verlangen, dass Ihnen der Steuerbescheid erneut zugestellt wird.
- Genauso gut können Sie auch persönlich beim Finanzamt vorsprechen und bitten, Ihnen eine Kopie des Steuerbescheides, den Sie verloren haben, anzufertigen und zu übergeben, oder Ihnen im Fall des Nichtzugangs mit der Post den Steuerbescheid erneut zuzustellen.
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