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Sterbeurkunde: woher bekomme ich sie? - Wissenswertes zu dieser Urkunde

Sterbeurkunden gehören zu vielen Anträgen dazu.
Sterbeurkunden gehören zu vielen Anträgen dazu.
Menschen gehen zu ihren Lebzeiten viele vertragliche Verpflichtungen ein. Sterben sie, müssen diese Verträge aufgelöst werden. Rentenanträge werden gestellt, Erbscheine bei Gericht beantragt. Für die Hinterbliebenen stellt sich oft die Frage, woher bekommen sie zum Nachweis eine Sterbeurkunde und wofür benötigen sie dieses Dokument noch?

In vielen Fällen benötigen Sie sogar mehr als ein Exemplar der Sterbeurkunde.

Woher kommt eine Sterbeurkunde?

  • Die Sterbeurkunde ist das Gegenstück zur Geburtsurkunde. Sie ist das amtliche Dokument, mit dem der Tod eines Menschen nachgewiesen wird. Nicht zu verwechseln ist sie mit dem Totenschein, der direkt nach dem Tod von einem Arzt ausgestellt wird.
  • Wo alle behördlichen Dokumente dieser Art aufbewahrt werden, stammt auch die Sterbeurkunde her. Sie wird von den Standesämtern ausgestellt. Diese führen die Familienbücher, die die nötigen Daten für die Sterbeurkunden enthalten.
  • Wann die Vorlage einer Sterbeurkunde erforderlich ist, kann sehr unterschiedlich sein. Beantragen Sie eine Witwenrente oder eine Waisenrente, erfordert dies die Vorlage der Sterbeurkunde. Auch wenn Sie zu den Erben eines Verstorbenen gehören, will das Gericht für den Erbschein einen Nachweis, woher überhaupt ein Erbanspruch herkommen soll und verlangt eine Sterbeurkunde.
  • Bei den Standesämtern erhalten Sie auf schriftliche Nachfrage, per E-Mail oder auch persönlich eine Sterbeurkunde ausgestellt. Die erforderlichen Unterlagen, die beweisen, woher Ihr berechtigtes Interesse stammt, müssen dort vorgelegt werden.
  • Gehen Sie davon aus, dass Sie den Personalausweis des Verstorbenen benötigen. Dazu kommt der Totenschein. Je nach Familienstand ist die Heiratsurkunde erforderlich und nach der Scheidung ein rechtskräftiges Scheidungsurteil.

Kosten und Hilfe beim Antrag der Sterbeurkunde

  • Die meisten Sterbeurkunden werden von den beauftragten Bestattungsunternehmen besorgt. Sie wissen, woher sie die Urkunden bekommen und wie viele Exemplare bei einem Sterbefall im Durchschnitt benötigt werden. Die Kosten dafür setzt der Bestatter auf die Endabrechnung.
  • Üblich ist ein Betrag von 10 Euro für die Sterbeurkunde. Weitere Exemplare sind etwas günstiger. Diese Kosten müssen Sie beim Standesamt einzahlen oder überweisen, damit Sie die Sterbeurkunde erhalten. Es ist bei diesen Kosten sinnvoll, Originale nur dann zu benutzen, wenn es auch nötig ist. Fragen Sie deswegen immer nach, ob eine Kopie ausreichend ist.
  • Sofern bei einem Rentenantrag eine Sterbeurkunde im Original angefordert wird, haben Sie einen Anspruch auf ein kostenfreies Exemplar. Das Standesamt händigt Ihnen dieses jedoch nur ohne Gebühren aus, wenn Sie durch das Schreiben der Rentenversicherung nachweisen können, woher die Anforderung der Sterbeurkunde stammt.
  • Auch wenn der Todesfall schon lange her ist, können Sie sich bei der Beantragung der Sterbeurkunde vertreten lassen. Sie bevollmächtigen schriftlich mit genauen Adressdaten einen Dritten, der sich dann darum kümmert, woher er die Sterbeurkunde für Sie bekommt.

Bewahren Sie alle Sterbeurkunden sicher auf, damit Sie später nicht vor der Frage stehen, woher Sie Ersatz bekommen.

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