Was Sie benötigen
- den Personalausweis oder einen Reisepass
- das Anforderungsschreiben des Rententrägers
Wenn Sie eine eine beglaubigte Abschrift aus den Geburtenregister brauchen, müssen Sie wissen, dass diese Abschriften vielfach auch Geburts- oder Abstammungsurkunde genannt werden. Im amtsdeutsch wird diese Urkunde offiziell als beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister genannt. Eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister erhalten Sie dort, wo Ihre Geburt beurkundet wurde. Dies ist das Standesamt, welches Ihre Geburt registriert hat.
So können Sie die beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister erhalten
- Der persönliche Gang zum Standesamt, welches Ihre Geburt registriert hat.
- Viele Ämter verfügen mittlerweile über einen Onlineservice. Sie können demnach online die Geburtsurkunde aus dem Geburtenregister beantragen.
- Falls Ihnen der Weg zu weit ist und kein Onlineservice zur Verfügung steht, gibt es auch die Möglichkeit telefonisch einen Antrag zu stellen.Was Sie dann machen müssen wird Ihnen vom zuständigen Standesamt genau erklärt.
Diese Dokumente benötigen Sie
- Sie benötigen dazu einen Personalausweis oder Reisepass.
- Die Gebühren müssen beim Standesamt bezahlt werden.
- Falls es um einen Rentennachweis geht, müssen Sie das Anforderungsschreiben des Rententrägers beifügen.
Die beglaubigte Abschrift aus dem Geburtsregister beantragen Personen, die beispielsweise heiraten wollen oder diese als Nachweis beispielsweise wegen anfallender Studiengebühren vorlegen müssen. Sollten Sie von Ihrem Rentenversicherungsträger angefordert werden, diese Geburtsurkunde zu beantragen, so müssen Sie das Anforderungsschreiben dem Standesamt vorlegen. Diese Geburtsurkunde bzw. beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister erhalten Sie dann kostenlos und Sie brauchen die Gebühr nicht zu entrichten.
Wissenswertes über die beglaubigte Abschrift aus dem Geburtsregister
Diese Abschrift dient dazu, eventuelle Änderungen bei Ihren Daten nachzuvollziehen, als Beispiel sei hier beispielsweise eine Namensänderung durch Heirat oder Adoption zu nennen. Diese Änderungen sind in der Geburtsurkunde verzeichnet. Aus diesem Grund werden Sie beispielsweise auch vor einer Eheschließung dazu aufgefordert, diese Abschrift zu beantragen.
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