Als Stadtinspektoranwärter arbeiten - Gehalt, Aufgabengebiet und mehr
- Wer als Stadtinspektoranwärter tätig werden möchte, kann sich in der Regel auch bei seiner jeweils zuständigen Gemeinde um einen entsprechenden Ausbildungsplatz bewerben.
- So können Sie sich unter anderem im Rahmen eines Studiums zum Stadtinspektoranwärter ausbilden lassen (Bachelor of Laws).
- So dauert diese Ausbildung üblicherweise drei Jahre und beinhaltet unterschiedlichste Aspekte.
- Von der Antragsbearbeitung über die Bürgerberatung bis hin zur Veranlassung wichtiger Entscheidungen ist diesbezüglich alles möglich.
- Ganz gleich, ob im Finanz- oder Sozialwesen, in der Kulturverwaltung, beim Ordnungsamt oder im Straßenverkehrsamt: Sie durchlaufen zahlreiche Abteilungen und können sich im Zuge dessen ein umfangreiches Wissen aneignen.
Ein facettenreiches Berufsbild
- Stadtinspektoranwärter werden in verschiedenen Fachdienststellen von Stadtverwaltungen bzw. Behörden eingesetzt.
- Egal, ob es dabei um die Prüfung von Sozialanträgen, um finanzspezifische Tätigkeiten, um die abteilungsorientierte Sachbearbeitung et cetera geht - die Aufstiegschancen sind durchaus attraktiv.
- So ist es bei entsprechender Eignung möglich, Führungsverantwortung bzw. leitende Positionen zu übernehmen und die Organisation sowie die Arbeitsabläufe behördenspezifisch "in Angriff zu nehmen".
- Mitunter werden Stadtinspektoranwärter auch mit besonders schwierigen oder ausgefallenen Sachverhalten betraut, welche sich auf die jeweilige Gemeindebehörde beziehen.
- Gleichwohl nimmt die Überwachung und Kontrolle der Arbeitsergebnisse (meist auch von unterstellten Kollegen) einen wesentlichen Stellenwert ein.
Die Verdienstmöglichkeiten des Stadtinspektoranwärters
- Das Gehalt eines Auszubildenden beträgt in Anlehnung an die entsprechenden Besoldungsgegebenheiten etwa 1.010 Euro.
- Nach erfolgreich abgeschlossener Ausbildung beträgt das Gehalt mit Blick auf die Besoldungsgruppe des geltenden Bundesbesoldungsgesetzes (BBesG) rund 2.300 Euro brutto.
- Hinzu gerechnet werden meist auch Sonderzuwendungen, Weihnachtsgeld oder Familienzuschläge.
Wenn Sie mehr über das BBesG in Erfahrung bringen möchten, hält das Bundesministerium des Innern relevante Informationen bereit.
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