Sperrholz BFU 100 wird unter Beachtung von Regelungen hergestellt, nach denen Material und vor allem Verleimung bestimmte Eigenschaften aufweisen müssen:
Die Normierung von Sperrholz BFU 100
- Sperrholz gehört zu den häufig eingesetzten Materialien, wenn um Holzbauten geht. Jedes Sperrholz wird seit langer Zeit einem Gütesicherungsverfahren unterzogen. Diese Gütesicherung geht von nachvollziehbaren und festgeschriebenen Normen als Mindestanforderung aus, die eine nachvollziehbare und gesicherte Qualität des Materials nachweisen können.
- Lange Jahre war die DIN 68705 Teil 3 die maßgebende Norm, die einen Holzschichtstoff als gütegesichertes Sperrholz für den Bau auswies, das mit einer wetterbeständigen Verleimung versehen ist. International entsprach dieser Norm z. B. WBP-Sperrholz, ein Sperrholz nach dem British Standard “Weather and Boil Proof” mit entsprechender Verleimung. In den USA kennt man die Verleimungsarten Exterior und Exposure 1, nach denen eine Verleimung bewirkt wird, die alle Anforderungen der deutschen BFU-100-Verleimung und der Verleimung nach britischem WBP-Standard erfüllt.
- Diese Gütesicherung ist inzwischen in der EU durch die Pflicht einer CE-Kennzeichnung ergänzt worden, die eine Gütesicherung nach neuen europäischen Normen voraussetzt. Mit diesem CE-Zeichen (Conformité Européenne) wird bescheinigt, dass ein Produkt den Mindestanforderungen der europäischen Normen und Zulassungen entspricht, die jeweils anzuwenden sind. Wenn ein Produkt im Geltungsbereich der EU-Regelungen vertrieben wird, sind auch Hersteller außerhalb der EU zur CE-Kennzeichnung verpflichtet.
- Diese Ergänzung ist einerseits erfreulich, weil auf diese Weise auch bei Holzwerkstoffplatten eine immer gleiche Qualitätsprüfung und identische Zertifizierung ohne Rücksicht auf nationale Grenzen erfolgt, andererseits unterscheiden sich die CE-Normen in einigen Kriterien von den bisher maßgeblichen nationalen Normen.
- Alte und neue Normen setzen z. B. eine leicht abweichende parallele Biegefestigkeit fest, erlauben unterschiedliche Toleranzen in der Dicke der fertig produzierten Platten und setzen die Verleimung einem leicht unterschiedlichen Prüfverfahren aus.
- Allerdings handelt es sich um Unterschiede, die sich für alle üblichen Anwendungen kaum auswirken werden. Nur wenn Sie nicht ganz sicher sind, ob der gewählte Holzwerkstoff den von Ihnen geplanten Belastungen überhaupt gewachsen ist, sollten Sie sich für die genauen Unterschiede in den Normen interessieren.
Die Eigenschaften und der Einsatzbereich von Sperrholz BFU 100
- Sperrholzplatten gehören also wie Dreischichtplatten, OSB-Platten und Holzfaserplatten (z. B. MDF) zu den speziell verleimten Holzwerkstoffplatten.
- Bei Sperrholz BFU 100 speziell soll die Verleimung die Wetterbeständigkeit garantieren, die dem Einsatz als Baufurniersperrholz entspricht.
- Es wird dann noch bestimmten Nutzungsklassen zugeordnet, nach EN 1995-1-1 gibt es die Nutzungsklasse 1 (Trockenbereich), Nutzungsklasse 2 (Feuchtbereich) und Nutzungsklasse 3 (Außenbereich).
- Einfaches Sperrholz wird der Nutzungsklasse 2 zugerechnet, darf also im Feuchtbereich verbaut werden. Die Bedingungen für die Einsatzbereiche im Bau werden so näher beschrieben:
- Dieser Holzwerkstoff soll Bedingungen standhalten, die das Material bei 20 Grad einer relativen Luftfeuchtigkeit von 85 % aussetzen, dann soll die Ausgleichsfeuchte des Materials etwa 18 Prozent entsprechen.
- Baufurniersperrholz für den Außenbereich trägt die erweiterte Bezeichnung BFU 100 G. Die Anwendungsbereiche werden wie folgt beschrieben: Diese Platten sind für klimatische Bedingungen geeignet, die anhaltend zu einem höheren Feuchtigkeitsgehalt des Materials als in Nutzungsklasse 2 führen, also zu über 18 % Ausgleichsfeuchte. Das sind z. B. bauliche Einsätze in Feuchträumen und an bewitterten Fassaden.
- Das zusätzliche “G” in der Bezeichnung steht für eine Behandlung mit chemischem Holzschutz. Da dieser jedoch für ernste Umwelt- und Entsorgungsprobleme verantwortlich gemacht wird, ist der Einsatz dieses chemisch behandelten Holzwerkstoffs in den Bereichen, für die die Schichthölzer der darüber liegenden Nutzungsklasse gedacht sind, häufig verboten.
Die Prüfverfahren sagen übrigens nichts darüber aus, aus welchem Holz eigentlich die einzelnen Furnierlagen bestehen. Je nach Holzart kann eine ungeschützte Bewitterung im Außenbereich auch bei BFU 100 G problematisch sein, gleichzeitig kann eine bestimmte Holzart aber auch noch schlecht für eine zusätzliche Beschichtung geeignet sein.
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