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Sorgerechtsnachweis - Erklärung

Ein Sorgerechtsnachweis gibt Aufschluss darüber, wer die elterliche Sorge hat.
Ein Sorgerechtsnachweis gibt Aufschluss darüber, wer die elterliche Sorge hat.
Eltern, die geschieden sind und das gemeinsame Sorgerecht haben oder unverheiratete Personen, die das alleinige Sorgerecht haben, müssen Behörden gegenüber nachweisen können, ob sie überhaupt das Recht zur Sorge haben und damit auch informiert werden und Entscheidungen treffen dürfen. Dies erfordert einen Sorgerechtsnachweis.

Was ein Sorgerechtsnachweis ist

  • Grundsätzlich kann ein Sorgerechtsnachweis auf verschiedene Arten erfolgen. Es ist nicht im Gesetz definiert, auf welche Weise dies zu geschehen hat.
  • Sie können das Sorgerecht über einen Auszug aus dem Sorgeregister vom Jugendamt nachweisen. Dies hat ganz klar den Vorteil, dass dieser Auszug durch seine Aktualität überzeugt und Anerkennung findet. Hierzu wendet sich der Antragssteller an das zuständige Jugendamt und beantragt dort schriftlich den Nachweis.
  • Den Nachweis kann man auch über einen Titel vom Gericht, das heißt über ein rechtskräftiges Urteil, erbringen. Dies ist jedoch oft problematisch, da das Gerichtsurteil veraltet sein kann. Dies hilft Ihnen dann bei vielen Behörden nicht weiter, da es dort gerade auf die Aktualität des Nachweises ankommt.

Wann solch ein Dokument wichtig werden kann

  • Ein Elternteil kann einen Sorgerechtsnachweis grundsätzlich dann gebrauchen, wenn eine Scheidung erfolgt ist und man nicht mehr davon ausgeht, dass beide das gemeinsame Sorgerecht haben. Solange Sie verheiratet sind, geht man davon aus, dass beide die Sorge tragen.
  • Solch ein Nachweis wird relevant, wenn man beim Auswärtigen Amt einen Kinderreisepass beantragt. Dies ist nur dem Sorgerechtsberechtigten möglich.
  • Wer Informationen von Behörden, Schulen oder anderen Institutionen haben will und dort nicht bekannt ist, dass er nach der Scheidung auch sorgeberechtigt ist, muss ebenfalls einen Nachweis erbringen. Anderenfalls wird man ihm keine Auskunft erteilen, um das Wohl des Kindes zu schützen.
  • Ein Nachweis kann über ein rechtskräftiges Urteil oder über einen Auszug aus dem Sorgeregister erfolgen. Beides ist durchaus möglich.
helpster.de Autor:in
Britta Jones
Britta JonesDie erfahrene Juristin Britta interessiert sich für Beruf & Karriere. In ihren Artikeln teilt sie ihre Erfahrungen in unterschiedlichen Arbeitsbereichen. In Sachen Geld steht sie unseren Lesern mit Rat zur Seite.
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