Sonntagsfahrverbot zum Schutz von Umwelt und Menschen
- Das Sonntagsfahrverbot für den Lkw ab 7,5 t wurde eingeführt, um Menschen und Umwelt zu schützen.
- So werden verstopfte Straßen und übermäßiger Lärm vermieden und die Umwelt geschützt.
- Auch in den Ferienzeiten gilt dieses Fahrverbot. So werden verstopfte Autobahnen zu den Hauptverkehrszeiten vermieden.
- Dieses Fahrverbot kann in Ausnahmefällen aufgehoben werden - nämlich dann, wenn leicht verderbliche Lebensmittel transportiert werden müssen, die zur Versorgung der Bevölkerung oder von Märkten dienen. Dieser Transport der Waren muss immer im öffentlichen Interesse liegen.
Eine Ausnahmegenehmigung für den Lkw beantragen
Sie können bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde oder beim Landratsamt eine Ausnahmegenehmigung beantragen.
- Normalerweise können Sie den jeweiligen Antrag online auf der Seite des zuständigen Landratsamtes herunterladen. Diesem Antrag fügen Sie dann eine Kopie des Fahrzeugscheines bei.
- Außerdem benötigen Sie einen Beleg von Ihrem Auftraggeber, darüber, dass Ihr Transport dringlich ist und unbedingt ausgeführt werden muss. Für diese Ausnahmegenehmigung fallen Kosten zwischen 20 Euro und 300 Euro an. Die Höhe der Summe hängt von der Anzahl der zurückgelegten Kilometer im Kreisgebiet ab.
- In weiteren Ausnahmefällen kann die Ausnahmegenehmigung für bis zu einem Jahr beantragen. Das ist allerdings nur möglich, wenn Sie nachweisen können, dass der Transport, für den Sie die Ausnahmegenehmigung beantragen, tatsächlich für die gesamten zwölf Monate nötig ist. In diesen Fällen können Sie das Sonntagsfahrverbot für den Lkw offiziell umgehen.
Alle Angaben: Stand Juli 2012
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