Freier Tag zur Hochzeit
Wer unter der Woche heiratet, braucht als Arbeitnehmer einen freien Tag. Dafür kann man meist Sonderurlaub bekommen.
- Viele Brautpaare heiraten am Wochenende und gehen anschließend ein paar Tage oder Wochen auf Hochzeitsreise, manchmal aber ist das nicht möglich und die Hochzeit ist für einen Werktag eingeplant. Häufig nehmen die Brautleute dann Erholungsurlaub, zumindest für den Tag der Eheschließung selbst ist das aber in aller Regel nicht notwendig, denn normalerweise gibt es für diesen Tag Sonderurlaub.
- Der Sonderurlaub für Arbeitnehmer ist in Paragraph 616 des Bürgerlichen Gesetzbuches geregelt. Dort heißt es, dass Anspruch auf Entlohnung besteht, wenn ein Arbeitnehmer nur für verhältnismäßig kurze Zeit und ohne sein Verschulden verhindert ist. Wie der Paragraph ausgelegt werden kann, ist zwar nicht ganz unumstritten, gemeinhin wird er jedoch dahingehend interpretiert, dass es zur Hochzeit einen Tag Sonderurlaub gibt, wenn dafür extra frei genommen werden muss, also nicht, wenn während des Urlaubs geheiratet wird. Häufig regeln ohnehin Tarif- und Arbeitsverträge diese Frage eindeutig.
Sonderurlaub rechtzeitig beantragen
Wer Sonderurlaub für die Eheschließung bekommen möchte, sollte sich rechtzeitig mit dem Arbeitgeber in Verbindung setzten.
- Wollen Sie heiraten, ist es am besten, wenn Sie sich bereits dann mit Ihrem Arbeitgeber in Verbindung setzen, wenn Sie mit den Hochzeitsplanungen beginnen und den gewünschten Termin wissen, denn grundsätzlich hängt die Urlaubsgewährung auch in diesem Fall von den Interessen des Betriebs ab. Haben schon viele andere Kollegen für diese Zeit Ferien beantragt, kann Ihnen der Chef den Urlaub im Prinzip verweigern. Das gilt für einen Tag Sonderurlaub genauso, wie wenn Sie einen längeren Erholungsurlaub nehmen, um in dieser Zeit zu heiraten.
- Eine rechtzeitige Klärung ist auch deshalb sinnvoll, weil Sie so gegebenenfalls abklären können, wie die Sonderurlaubs-Regelung in Ihrem Betrieb gehandhabt wird. In Ausnahmefällen, etwa wenn an einem Donnerstag geheiratet wird und Sie den Freitag ebenfalls frei haben wollen, kann es, abhängig vom Arbeitgeber, vielleicht auch zwei Tage Sonderurlaub geben. Auch wenn Sie den Freitag als normalen Urlaubstag nehmen wollen, sollten Sie dies rechtzeitig abklären.
- Sonderurlaub können Sie normalerweise auch dann beantragen, wenn eines Ihrer Kinder heiratet, wenn Sie Silberne Hochzeit feiern oder wenn Ihre Eltern den Silbernen oder Goldenen Hochzeitstag begehen. Auch in diesen Fällen gilt es, frühzeitig mit dem Arbeitgeber zu sprechen und den Urlaub rechtzeitig zu beantragen.
Sonderurlaub zu beantragen, ist grundsätzlich nicht schwieriger als normalen Urlaub zu beantragen, wichtig ist die rechtzeitige Abklärung.
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