Sie haben beschlossen sich um eine pflegebedürftige Person zu kümmern? Sichern Sie sich gegen alle auftretenden Eventualitäten ab und bitten Sie die pflegebedürftige Person eine Pflegevollmacht anzufertigen.
Pflegevollmacht - das sollten Sie bedenken
- Sie können in einer Vollmacht festlegen, was zu tun ist, wenn medizinisch relevante Optionen gewählt werden müssen.
- Eine Pflegevollmacht bietet sich auch immer an, um die Ärzte von Ihrer Schweigepflicht zu entbinden. Dies ist ein besonders wichtiger Punkt, über den Sie und die betroffene Person sprechen sollten, bevor solch eine Situation eintritt.
- Es gibt eine Besonderheit, die in Deutschland gilt und die Sie kennen sollten: Eine Pflegevollmacht kann Ihre Wirksamkeit auch noch nach dem Tod des Vollmachtgebers entfalten, dadurch ist es dem Bevollmächtigten möglich Verfügungen über den Tod hinaus zu treffen.
- Achten Sie darauf, dass die Pflegevollmacht frühzeitig angefertigt wird. Der Vollmachtgeber muss zum Zeitpunkt der Vollmachterteilung darüber im Klaren sein, was er genau erklärt.
- Der Vollmachtgeber kann die Vollmacht jederzeit nach der Ausstellung widerrufen. Er legt sich also nicht bis zu seinem Tode fest.
- Bei einer Interessenvertretung des Vollmachtgebers durch einen Betreuer muss das Vormundschaftsgericht keine Betreuung anordnen. Es finden nur in wenigen Einzelfällen Ausnahmen statt.
- Denken Sie daran, dass der Vollmachtgeber auch eine Betreuungsverfügung oder Vorsorgevollmacht anfertigen sollte. Diese Formulare hinterlegen Sie bei der Bundesnotarkammer in Berlin. So sind Sie und vor allem der Vollmachtgeber der Pflegevollmacht auch in Zeiten, in denen die Person nicht mehr selbst entscheiden kann, rechtssicher.
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