Alle Kategorien
Suche

SLVS-Verbotskunde - Erklärung

Als Verbotskunde benötigen Sie eine Generalpolice.
Als Verbotskunde benötigen Sie eine Generalpolice.
Wenn Sie als Spediteur einen SLVS (Speditions-, Logistik- und Lagerversicherungsschein) haben, können Sie ein wenig aufatmen, wenn Sie Ihre Güter in eine missliche Lage bringen. Man könnte annehmen, dass Sie als Fahrer nun für die Waren haften müssen, dies ist aber eine voreilige Überlegung. Sind Sie als Kunde an so einen Vertrag gebunden, haben Sie einem gewissen Maß an Verzicht zugestimmt beziehungsweise ein Verbot ausgesprochen.

"Der Kunde ist König" - mit Sicherheit haben auch Sie diese Floskel irgendwo schon einmal vernommen, aber nicht immer ist der Kunde auch wirklich auf der sicheren Seite, schon gar nicht, wenn er einen zuständigen Vertrag selber eingeht. Als Logistiker und Spediteur können Sie mit der SLVS aufatmen, allerdings auch nur unter bestimmten Umständen, es bringt jedoch nur Vorteile für den betreffenden Bereich.

Definition der SLVS

Kurz gesagt: Es handelt sich hierbei um eine Versicherung. Wie jede Versicherung sind Sie auch mit dieser Art von Rückhalt gut geschützt. Dies gilt allerdings nicht für willkürliche Lebensumstände, sondern nur für bestimmte Abschnitte der Spedition, der Logistik und des Lagersystems. Wenn Sie als Spediteur über eine solche Versicherung verfügen, sind Sie nicht ohne Weiteres zur Haftung Ihrer transportierten Güter gegenüber Ihrem Abnehmer verpflichtet. Völlig erlöst von dem Fall sind Sie dennoch nicht, denn in Ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen können Angaben diesbezüglich stehen und auf diese Informationen müssen Sie zurückgreifen. Allerdings können Sie sich nur auf die geschäftlichen Regelungen berufen, wenn Sie über den Versicherungsschein verfügen.

Die Bedeutung des Verbots- und Verzichtskunden

  • Es kann immer zu Unfällen während des Gütertransportes kommen. Sie als Kunde bleiben natürlich nicht auf dem Schaden sitzen, sofern Sie eine sogenannte Spediteur-Generalpolice besitzen. Diese Police wirkt sich nicht auf den Spediteur aus, vermindert also dessen Versicherungsschutz nicht. Sind Sie derjenige, der über die Generalpolice verfügen kann, sind Sie der Verbotskunde, auch bekannt als Verzichtskunde (Sie verzichten sozusagen auf die Haftung des Spediteurs).
  • Sie können nicht einfach so zum Verzichter werden. Der Beschluss auf eigene Faust ist nämlich nicht zugelassen. Besprechen Sie die Sachlage und das Anliegen mit dem Handelspartner, und zwar noch bevor Sie einen Auftrag vergeben. Sie als Verbotskunde haben dem Spediteur schon im Voraus den Zugriff auf den bereits angesprochenen Versicherungsschein verboten.

Sie als Kunde sollten Ihre Rechte und Pflichten bezüglich des SLVS kennen und auch als Spediteur dürfen Sie nicht ohne Kenntnisse bleiben, sonst kann die Angelegenheit schnell teuer werden.

Teilen: