Sind die Geschäfte offen? - so merken Sie sich Feiertage
- Egal wo Sie wohnen, Sie haben mindestens neun gesetzliche Feiertage, an denen die Geschäfte grundsätzlich geschlossen bleiben müssen. Dies sind:
Neujahr
Karfreitag
Ostermontag
Christi Himmelfahrt
Tag der Arbeit/Maifeiertag
Pfingstmontag
Tag der Deutschen Einheit
Erster Weihnachtstag
Zweiter Weihnachtstag
- Davon können Sie sich fünf Feiertage leicht merken, da diese festgelegte Daten haben; drei liegen ganz am Monatsanfang. Neujahr ist bekanntlich am 01. Januar, der Maifeiertag am 01. Mai, der Tag der Deutschen Einheit als Nationalfeiertag am 03. Oktober und die beiden Weihnachtstage natürlich am 25. und 26. Dezember.
- Etwas schwieriger wird es bei den anderen Feiertagen. Damit Sie sich diese merken können, müssen Sie bedenken, dass ihnen gemein ist, dass sie sich an Ostern orientieren, also an der Auferstehung Jesu Christi. Dabei fällt Ostern stets auf den Sonntag nach dem ersten Frühjahrsvollmond, d.h. frühestens am 22. März und spätestens am 25. April. Im Internet finden Sie zur Orientierung leicht einen "Oster-Rechner".
- Der Feiertag Karfreitag ist der jeweilige Freitag vor Ostern, der Todestag Jesu. Nach Karfreitag, Karsamstag und Ostersonntag folgt schließlich Ostermontag. Merken Sie sich, dass Christi Himmelfahrt, die Rückkehr Jesu zu seinem Vater im Himmel, immer 39 Tage nach Ostersonntag ist. Dieser Feiertag ist immer ein Donnerstag, frühestens am 30.04., spätestens am 03.06. Pfingstmontag läutet das Ende der österlichen Zeit ein (Entsendung des Heiligen Geistes) und ist 50 Tage nach dem Osterfest, damit 11 Tage nach Christi Himmelfahrt.
- Wir haben also in allen Bundesländern im Frühling mindestens fünf gesetzliche Feiertage:
Karfreitag, zwischen 20.03. und 23.04.
Ostermontag, zwischen 23.03. und 26.04.
Tag der Arbeit/Maifeiertag 01.05.
Christi Himmelfahrt
zwischen 30.04. und 03.06.
Pfingstmontag, zwischen 11.05. und 14.05.
Verschiedene Feiertage in den Bundesländern - Geschäftsöffnungszeiten variieren
Einige Bundesländer haben darüber hinaus Feiertage:
- Heilige Drei Könige, 06. Januar (Baden-Württemberg, Bayern, Sachsen-Anhalt)
- Fronleichnam, 60 Tage nach Ostersonntag (Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, NRW, Rheinland-Pfalz, Saarland, manche Gemeinden in Sachsen und Thüringen)
- Reformationstag, 31. Oktober (Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen)
- Allerheiligen, 01. November (Baden-Württemberg, Bayern, NRW, Rheinland-Pfalz, Saarland)
- Buß- und Bettag, Mittwoch vor dem 23. November (Sachsen)
Merken Sie sich außerdem: Obwohl der 24. Dezember offiziell kein Feiertag ist, dürfen - wenn der 24. ein Werktag ist - Geschäfte ohne Sondererlaubnis in allen Bundesländern nur bis 14:00 Uhr geöffnet haben. In vielen Bundesländern gilt das Gleiche für den 31. Dezember.
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