Was Selbstverwaltungseinrichtungen bedeuten
Selbstverwaltungseinrichtungen unterstützen Organisationen, die rechtlich selbstständig sind, um eigenverantwortlich arbeiten zu können.
- Es ist die eigenverantwortliche Gestaltung, die Selbstverwaltungseinrichtungen als wichtig ansehen - auch im Bereich der Medizin. Das heißt, dass beispielsweise ein Krankenhaus die Möglichkeit hat, nach den Fähigkeiten selbstbestimmt zu arbeiten. Probleme werden so weit wie möglich in Kliniken selbst gelöst. Bestehen Schwierigkeiten im Bereich der Medizin, tritt die Selbsteinrichtung (zum Beispiel Krankenkasse oder Ärztekammer) in den Vordergrund, um sukzessiv die Klinik zu unterstützen.
- Dieses Prinzip der Einrichtungen wird das "Subsidiaritätsprinzip" genannt. Subsidiarität kommt aus dem Lateinischen und bedeutet "Reserve", "Hilfe". Man kann auch von Hilfe zur Selbsthilfe sprechen, weil die Eigenverantwortung und Selbstbestimmung im Krankenhaus oder auch in Arztpraxis angestrebt wird. Eine Selbstverwaltung wird in vier Gruppen aufgeteilt. Dabei gibt es die Gemeinden und Landkreise als kommunale Selbstverwaltung. Hinzu kommen die zivilen und berufsständischen Verwaltungen wie beispielsweise Feuerwehrverbände, die kulturellen Einrichtungen wie unter anderem Hochschulen und im Bereich der Medizin gibt es die Sozialversicherungsträger als soziale Selbstverwaltung.
Was diese Einrichtungen im Bereich der Medizin bedeuten
- Die Selbstverwaltungseinrichtungen im Bereich der Medizin sind sehr wichtig für das Sozialsystem. Die Leistungserbringer (Ärzte, Krankenhäuser und so weiter) sowie auch die Versicherten, sollen eigenverantwortlich an den "Wahrnehmungen" der Aufgaben mitwirken.
- Ein Beispiel: Als noch die Krankenkassengebühr bezahlt wurde, konnten Sie einen Vertrag abschließen, der zwischen Ihnen, der Krankenkasse und Ihrem Arzt stattfand. Durch diesen Vertrag konnten Sie der Kassengebühr aus dem Weg gehen.
- Auch die Ärzte haben einen Vertrag für die ärztliche Versorgung nach dem Sozialgesetzbuch zwischen ihnen und den Sozialversicherungsträgern abgeschlossen. Ärzte müssen mit Krankenkassen abrechnen und bekommen von ihnen ein bestimmtes Budget vorgegeben. Durch diesen Vertrag müssen sie auch die gesetzlichen Aufgaben erfüllen.
Fazit: Die Kassen(zahn)ärztlichen Vereinigungen und Krankenkassen schließen beispielsweise mit Verbänden der Apotheker, Heil- und Hilfsmittelhersteller und Krankenhäusern einen Vertrag. Dieser beinhaltet die Vergütung und auch die zu erbringenden Leistungen.
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