Alle Kategorien
Suche

Schule frei wegen Schnee - ab welcher Wetterlage Ihr Kind nicht zur Schule gehen muss

Bei sehr schlechten Wetterverhältnissen kann Ihr Kind nicht zur Schule gehen.
Bei sehr schlechten Wetterverhältnissen kann Ihr Kind nicht zur Schule gehen.
Haben Sie Kinder, die in die Schule gehen, müssen Sie dafür sorgen, dass sie diese pünktlich erreichen. Ist dies wegen Schnee oder anderer Wetterverhältnisse nicht möglich, sollten Sie Ihr Kind rechtzeitig entschuldigen. Ihr Kind hat dann einige Stunden oder den ganzen Tag frei, muss das Versäumte jedoch nacharbeiten.

Schulpflichtige Kinder müssen den Unterricht regelmäßig besuchen, und Ihnen als Eltern obliegt die Pflicht, dafür Sorge zu tragen, dass Ihr Kind dieser Pflicht auch nachkommt. Sie können Ihr Kind natürlich entschuldigen, wenn es krank oder aus einem anderen wichtigen Grund verhindert ist. Es besteht auch die Möglichkeit, eine Befreiung für Familienfeste oder ausnahmsweise für den Urlaub zu beantragen. Wenn die Witterungsverhältnisse es nicht zulassen, dass Ihr Kind die Schule nicht erreicht, etwa bei Schnee oder bei einem starken Unwetter, gibt es besondere Regelungen.

Wenn die Schule wegen Schnee geschlossen ist

  • Es gibt auch in Deutschland Regionen, in denen im Winter sehr viel Schnee fällt. Bei extremer Wetterlage kann es vorkommen, dass Orte von der Außenwelt abgeschnitten sind. Dann fahren natürlich auch keine öffentlichen Verkehrsmittel.
  • Es kann vorkommen, dass die Schule wegen Schnee oder aus einem anderen wetterbedingten Grund geschlossen ist. Dann hat Ihr Kind frei. Wenn es noch im Grundschulalter ist, müssen Sie die Betreuung selbst organisieren. Die Schule hat das Recht, wegen triftiger Gründe zu schließen und die Kinder nach Hause zu schicken.

Stellen Sie Ihr Kind wegen schlechten Wetters frei

  • Auch Sie haben das Recht, Ihr Kind wegen schlechten Wetters freizustellen. Wenn es am Morgen stark geschneit hat oder die Straße wegen Eisregens überfroren ist, darf Ihr Kind zu Hause bleiben. Überprüfen Sie die Gefahr und entscheiden Sie dann, ob Sie den Schulweg verantworten können.
  • Rufen Sie in der Schule an und sagen Sie Bescheid. Erkundigen Sie sich, wie andere Eltern reagieren. Vielleicht entspannt sich die Wetterlage im Laufe des Tages, sodass Ihr Kind dann später in die Schule gehen kann.

Beachten Sie immer die Schulpflicht, aber haben Sie auch die Sicherheit Ihres Kindes im Auge. Im Zweifelfalle geht die Sicherheit natürlich vor. Sie müssen Ihr Kind nicht in Gefahr bringen, nur dass es in die Schule gehen kann. Andernfalls sollten Sie auch im Auge behalten, dass Ihr Kind das Versäumte nacharbeiten muss, wenn die Schule stattgefunden hat.

helpster.de Autor:in
Markus Eckert
Markus EckertMarkus ist in der ehemaligen DDR geboren. Er ist gelernter Schlosser, jetzt aber in der IT tätig. Privat fotografiert er gerne und bastelt an alten Autos.
Teilen: