Wie lange ist eine SCHUFA-Auskunft gültig?
Eine SCHUFA-Auskunft hat keine offizielle Gültigkeitsdauer. Sie ist eine Momentaufnahme der finanziellen Situation einer Person zum Zeitpunkt der Erstellung. Behörden und Vermieter verlangen in der Regel eine Auskunft, die maximal vor drei Monaten erstellt wurde. Es ist jedoch möglich, dass ein Vermieter eine individuellere Anforderung stellt, wie alt die Auskunft höchstens sein darf. Eine aktuelle SCHUFA-Auskunft ist die aussagekräftigste und überzeugt den Vermieter am besten von der Zahlungsfähigkeit des Mieters.
Die Speicherfristen variieren je nach Art der Information. Beispielsweise werden Daten aus Schuldnerverzeichnissen nach drei Jahren gelöscht, jedoch vorzeitig, wenn der SCHUFA eine Löschung durch das zentrale Vollstreckungsgericht nachgewiesen wird. Es gibt keine festgelegte Frequenz, mit der SCHUFA-Auskünfte aktualisiert werden. Sie werden erst dann aktualisiert, wenn ein Vertragspartner eine neue Auskunft anfordert, und diese Anforderung muss in der Regel innerhalb einer bestimmten Zeitspanne, wie beispielsweise drei Monaten, gestellt werden, um die Aktualität der Auskunft zu gewährleisten.
Welche Risiken gibt es, wenn eine SCHUFA-Auskunft nicht mehr aktuell ist?
Wenn eine SCHUFA-Auskunft nicht mehr aktuell ist, kann dies verschiedene Auswirkungen haben:
- Kreditwürdigkeitsprüfung: Bei der Beurteilung von Kreditanträgen kann eine veraltete SCHUFA-Auskunft zu einer inkorrekten Einschätzung der Kreditwürdigkeit führen. Unternehmen müssen daher sicherstellen, dass sie aktuelle Informationen verwenden, um fundierte Entscheidungen zu treffen.
- Vertragsabschlüsse: Beim Abschluss von Verträgen, wie beispielsweise Mietverträgen, kann eine veraltete SCHUFA-Auskunft dazu führen, dass der Vertragspartner nicht die aktuelle Zahlungsfähigkeit des anderen Vertragspartners prüft. Dies kann zu Missverständnissen und rechtlichen Konsequenzen führen.
- Rechtliche Konsequenzen: Wenn ein Unternehmen oder eine Person aufgrund einer veralteten SCHUFA-Auskunft ungerecht behandelt wird, kann dies zu rechtlichen Auseinandersetzungen führen. Verbraucher haben das Recht, Auskunft darüber zu erhalten, wie ihre SCHUFA-Bewertung zustande kommt und können bei Unstimmigkeiten rechtliche Schritte einleiten.
- Datenschutz: Die Verwendung veralteter Informationen kann auch datenschutzrechtliche Bedenken aufwerfen. Die EU-Richtlinie DSGVO verbietet beispielsweise automatisierte Entscheidungen im Einzelfall. Das bedeutet, dass nicht allein auf Basis von Algorithmen wie dem Schufa-Score Entscheidungen getroffen werden dürfen.
Was kann ich unternehmen, wenn die SCHUFA veraltete Daten gespeichert hat?
Wenn Sie eine veraltete SCHUFA-Auskunft erhalten, gibt es verschiedene rechtliche Schritte, die Sie unternehmen können:
- Einspruch gegen die SCHUFA-Auskunft: Sie können bei der SCHUFA einen Einspruch einlegen, wenn Sie der Meinung sind, dass die Auskunft nicht korrekt ist oder nicht aktuell ist. Hierbei können Sie beispielsweise angeben, dass die Auskunft nicht die aktuelle finanzielle Situation widerspiegelt oder dass sie Informationen enthält, die nicht mehr relevant sind.
- Rechtliche Beratung: Es kann hilfreich sein, sich von einem Anwalt oder einer Beratungsstelle für Verbraucherfragen beraten zu lassen, um zu verstehen, welche Rechte Sie haben und welche Schritte Sie unternehmen können.
- Verbraucherzentrale: Die Verbraucherzentrale kann Ihnen bei der Klärung von Fragen zur SCHUFA-Auskunft und zu den damit verbundenen Rechten helfen.
- EuGH-Urteil: Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) hat die Nutzung des SCHUFA-Scores zur Kreditwürdigkeit eingeschränkt. Dies bedeutet, dass Unternehmen nicht ausschließlich auf der Grundlage des SCHUFA-Scores entscheiden dürfen, ob sie mit Kunden Verträge abschließen. Dies könnte bedeuten, dass Sie bei Unstimmigkeiten mit der SCHUFA-Auskunft auch gerichtlich vorgehen können.
Es ist wichtig, dass Sie Ihre Rechte und die Möglichkeiten zur Kontrolle und Aktualisierung Ihrer SCHUFA-Auskunft kennen und nutzen. Bei Unstimmigkeiten ist es ratsam, rechtlichen Rat einzuholen und gegebenenfalls rechtliche Schritte einzuleiten.
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