Was Sie benötigen
- Berechtigung
- Information an Vermieter
Ganz anders sieht es aus, wenn es sich um ein Sicherheitsschloss handelt. Hier hat der Vermieter nicht das Recht sich einen Schlüssel nachmachen zu lassen, ohne sich vorab eine Genehmigung einzuholen. Der Aufwand ist hier etwas größer als beim herkömmlichen Schlüssel. Bei Verlust sollten Sie hier schnell reagieren.
Beim Sicherheitsschloss einen Schlüssel nachmachen lassen ist aufwändig
- Sollten Sie den Verlust eines solchen Schlüssel feststellen, sollten Sie sofort Ihre zuständige Hausverwaltung informieren.
- Bevor Sie einen Schlüssel nachmachen lassen können, benötigen Sie von dort eine sogenannte Sicherheitskarte. Nur die berechtigt den Kunden einen neuen Schlüssel bei einem Schlüsseldienst in Auftrag zu geben.
- Es gibt hier zwei Möglichkeiten wie verfahren wird. Es gibt Hausverwaltungen die Ihnen bei Verlust diese Sicherheitskarte gegen eine Bescheinigung aushändigen, damit Sie bei einem Schlüsseldienst einen neuen Schlüssel in Auftrag geben können.
- Meistens ist es jedoch so, dass die Hausverwaltung einen solchen Schlüssel selbst bei einem Schlüsseldienst beantragt und dem Mieter einen Berechtigungsschein ausstellt, damit er diesen dann bei diesem Schlüsseldienst abholen kann.
- Im Gegensatz zu zu einem normalen Hausschlüssel, können Sie einen neuen Sicherheitsschlüssel nicht sofort mitnehmen. Diesen muss auch der beauftragte Schlüsseldienst direkt beim Hersteller bestellen.
- Sowie der neue Schlüssel vorliegt, erhalten Sie Bescheid, dass dieser abgeholt werden kann. Nun müssen Sie mittels des Berechtigungsscheines und der Vorlage eines gültigen Personalausweises den Schlüssel abholen.
- Abschließend müssen Sie also bedenken, einen Schlüssel der zu einem Sicherheitsschloss gehört, können Sie nicht selbst nachmachen lassen, hier muss erst die Hausverwaltung die Genehmigung erteilen.
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