Was Sie benötigen
- u.U. Bestätigung des Vermieters
Im privaten Bereich werden oft Nachschlüssel benötigt. Meist wird bei der Übergabe einer Mietwohnung genau ein Schlüsselpaar übergeben, was in der Regel nicht ausreicht. Selbst wenn eine Wohnung nur zu zweit bewohnt wird, sollte jemand einen Schlüssel zur Sicherheit außerhalb der Wohnung aufbewahren und auch der Katzen- oder Pflanzensitter braucht für die Urlaubszeit einen eigenen Schlüssel.
So lassen Sie Schlüssel einfach nachmachen
- Zimmerschlüssel oder Schlüssel für Vorhängeschlösser sind leicht nachgemacht. Bei jedem Schlüsseldienst wird ein solcher Auftrag binnen Minuten erledigt. Anders sieht es mit Haus- und Wohnungstürschlüsseln aus.
- Damit der Vermieter einen Überblick über die Anzahl der Schlüssel zu seinen Wohnungen behält, lassen sich Haus- und Wohnungstürschlüssel in der Regel nur mit Zustimmung des Vermieters nachmachen. Dazu müssen Sie mit der Erlaubnis des Vermieters einen autorisierten Schlüsseldienst aufsuchen.
- Gehört der nachzumachende Schlüssel zu einer Schließanlage, muss für eine Schlüsselkopie beim Hersteller nachgefragt werden.
- Natürlich müssen Sie die Kosten für weitere Wohnungsschlüssel selbst übernehmen, Sie haben ja den Bedarf und nicht Ihr Vermieter. Unter normalen Umständen wird dieser Ihnen das Anfertigen weiterer Schlüssel jedoch nicht verbieten.
- Ob sich der Vermieter an den Kosten beteiligt, ist Verhandlungssache, wird allerdings nur in Ausnahmen tatsächlich der Fall sein.
- Bei der Rückgabe der Wohnung sind alle Schlüssel, also auch die nachträglich angefertigten, an den Vermieter zu übergeben.
- Das Nachmachen einfacher Schlüssel ist mit wenigen Euro bezahlt. Wenn Sie zu einer Schließanlage gehörige Schlüssel benötigen, lohnt sich ein Preisvergleich schon eher, denn das kostet in der Regel wenigstens zwanzig Euro.
- Einen Schlüssel zu verlieren, bedeutet mitunter große Probleme. Wenn es sich dabei zum Beispiel um Schlüssel zu Dienstgebäuden handelt, müssen eventuell mehrere Schlüssel ausgetauscht und alle Mitarbeiter mit neuen Schlüsseln ausgestattet werden. Wenn es sich dabei zum Beispiel um Schlüssel zu Dienstgebäuden handelt, müssen eventuell mehrere Schlüssel ausgetauscht werden und alle Mitarbeiter mit neuen Schlüsseln ausgestattet werden. Oft kann man sich vor dieser Gefahr durch einen entsprechenden Passus in der Haftpflichtversicherung schützen. Fragen Sie Ihren Versicherungsvertreter, ob Ihre Haftpflicht einen solchen Schutz bietet.
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