Eigentlich ist Schenken eine einfache Angelegenheit. Schenken Sie ein Auto, kann damit eine gewisse Verantwortung verbunden sein. So wie Sie beim Verkauf einen Kaufvertrag verwenden würden, können Sie bei der Schenkung eine Schenkungsurkunde erstellen.
Ein Schenkungsversprechen bedarf der Schenkungsurkunde
- Nach dem Gesetz ist eine Schenkung nur wirksam, wenn diese notariell beurkundet wird. Sobald Sie den betreffenden Gegenstand übergeben, wird die Schenkung allerdings wirksam.
- Ein reines Schenkungsversprechen ist also nur relevant und für Sie verpflichtend, wenn Sie es in Form einer Schenkungsurkunde beim Notar dokumentieren.
- Im Übrigen ist eine Schenkungsurkunde als Schenkungsvertrag zu verstehen. Verschenken Sie Ihr eigenes, auf Ihren Namen zugelassenes Fahrzeug, müssen Sie darauf hinwirken, dass der Beschenkte das Fahrzeug umgehend bei der Kfz-Zulassungsstelle auf seinen Namen ummeldet und eigenständig versichert. Tun Sie dieses nicht, riskieren Sie, als Halter für Verkehrsverstöße in Anspruch genommen zu werden.
- Haben Sie das Fahrzeug selbst gekauft, sollten Sie eventuelle, noch bestehende Gewährleistungsansprüche an den Beschenkten abtreten.
Auch ein Auto kann schenkungssteuerpflichtig sein
- Ferner sollten Sie das Schenkungssteuergesetz beachten. Schenken Sie das Fahrzeug Ihrem Ehepartner, Kind oder Enkel, gelten sehr hohe Freibeträge (500.000/400.000/200.000 €), sodass das Fahrzeug in aller Regel schenkungssteuerfrei übergeben werden kann.
- Schenken Sie das Auto jedoch einem Ihrer Geschwister, Ihrem Neffen oder Ihrer Nichte oder einem Schwiegerkind oder einer nicht mit Ihnen verwandten Person, gilt lediglich ein Freibetrag von 20.000 €. Beträgt der Wert des Autos 50.000 €, muss der Beschenkte 30.000 € versteuern.
- Bei einem Sachwert des Fahrzeugs von bis zu 75.000 € zahlt der Beschenkte in diesem Fall 30 % Schenkungssteuer. Im vorgenannten Beispiel wären dies immerhin 9000 €.
- Sollte der Beschenkte dieses Geld nicht verfügbar haben, könnte er durchaus gezwungen sein, das Auto zu verkaufen, um den Fiskus in seiner Gier nach Schenkungssteuern zu befriedigen.
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