So können Sie eine Schenkungsurkunde aufsetzen
Beachten Sie, dass die Schenkung eine Zuwendung ist, durch die Sie den Beschenkten bereichern. Sie sollten sich zuerst mit dem Beschenkten über den Schenkungsgegenstand einigen und darüber, dass er die Schenkung unentgeltlich bekommt. Beachten Sie dazu, dass Sie nicht zwingend eine Schenkungsurkunde benötigen. Formell benötigen Sie eine notarielle Beurkundung, dies legt § 518 BGB fest. Wollen Sie jedoch nicht zum Notar gehen, so kann dieser Formmangel durch die Erbringung der versprochenen Leistung geheilt werden. Übereignen Sie dem Beschenkten das Geschenk, so benötigen Sie keine notarielle Beurkundung mehr.
- Die Schenkungsurkunde sollte Ihren Namen und den Namen des Beschenkten erhalten. Schreiben Sie in die Schenkungsurkunde den Geburtsort und das Geburtsdatum, so sind beide Beteiligten konkret bezeichnet.
- Als Nächstes muss der Schenkungsgegenstand in der Schenkungsurkunde aufgeführt werden und das Übereignungsdatum.
- Händigen Sie nun dem zu Beschenkenden das Geschenk und die Schenkungsurkunde aus. Nun haben Sie wirksam ein Geschenk übereignet.
Wissenswertes über die Schenkungsurkunde
- Beachten Sie, dass die Schenkung eine Zuwendung ist, die nur den Schenker verpflichtet.
- Sie können die Schenkung unter gewissen Umständen anfechten. Das geht zum Beispiel, wenn der Beschenkte groben Undank zeigt oder der Schenker verarmt ist.
- Das Gesetz räumt dem Beschenkten wenig rechtlichen Schutz zu, da er ohne Gegenleistung etwas erhält.
- Eine Schenkungsurkunde ist kein Formerfordernis für eine Schenkung. Sie können jedoch eine Schenkungsurkunde dem Geschenk hinzufügen.
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