Schengen-Abkommen - Entwicklung
- Die Schengen-Abkommen waren dazu bestimmt, die Grenzkontrollen an Binnengrenzen abzuschaffen. In drei Verträgen (1985, 1990 und 2005) wurden die Vereinbarungen geändert, erneuert oder abgeschafft.
- Beim Schengen I, dem Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland, den Benelux-Staaten und Frankreich, wurden die Vereinbarungen zum Abbau der Kontrollen an den Binnengrenzen getroffen. Hierin vereinbarten die Staaten, künftig auf Personenkontrollen an den Grenzübergängen zu verzichten. Mit Schengen II kam es zur praktischen Durchführung der Vereinbarungen, die allerdings erst 1995 in Kraft traten. Damit fiel die Visa-Pflicht für die teilnehmenden Staaten weg. Die Zollkontrollen blieben hingegen erhalten, wenn der Schengenstaat nicht gleichzeitig Mitglied der Zollunion ist.
- Schengen III enthält die wichtigsten Vereinbarungen zur Bekämpfung des Terrorismus, des illegalen Grenzübertritts und zur länderübergreifenden Kriminalität. In diesem Abkommen wurde die Zusammenarbeit der Polizei und Justiz der teilnehmenden Länder festgelegt.
Staaten der Schengen-Abkommen - Voll- und Teilanwenderstaaten
- Nicht jeder Staat ist so im Schengen-Abkommen integriert, dass alle Regeln für ihn gelten. Hier wird zwischen Vollanwender- und Teilanwenderstaaten sowie sonstigen Staaten unterschieden.
- Vollanwender-Staaten wenden das Schengenrecht vollständig an, während für Teilanwender-Staaten zwar das Schengenrecht bindend ist, sie das Recht aber noch nicht vollständig anwenden. Sonstige Staaten wenden sogar nur bestimmte Bereiche des Rechts an.
- Zu den Vollanwender-Staaten gehören (2013) Belgien, Frankreich, Spanien, Portugal, Niederlande, Griechenland, Italien, Deutschland, Luxemburg, Österreich, Schweden, Dänemark, Norwegen, Island, Finnland, Liechtenstein, Estland, Litauen, Malta, Slowakei, Tschechien, Ungarn, Lettland, Schweiz und Liechtenstein. Kroatien, Rumänien, Zypern und Bulgarien wenden das Schengenrecht noch nicht vollständig an und sind somit Teilanwenderstaaten. Das Vereinigte Königreich und Irland nehmen nur bestimmte Bereiche des Rechts in Anspruch.
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