Was Sie benötigen
- Kennzeichen des Unfallverursachers
So können Sie Schadensersatz nach einer Fahrerflucht einfordern
- Bei einem Unfall sollten Sie sich unbedingt das Kennzeichen des Unfallverursachers aufschreiben. Legen Sie immer einen Block und einen Stift in Ihr Handschuhfach. Kommt es zu einem Unfall, können Sie schnell reagieren und sich das Kennzeichen notieren.
- Sprechen Sie am Unfallort Leute an, die den Tathergang gesehen haben und ihn bezeugen können. Dies ist wichtig, um die Schuldfrage zu klären. Zeugen können sich manchmal das Kennzeichen merken. Es genügt, wenn das Kennzeichen genannt werden kann, die Fahrereigenschaft muss dann nicht mehr nachgewiesen werden. Sie sollten unbedingt Zeugen ansprechen und Ihre Personalien aufschreiben, so können Sie auch später noch auf diese zurückgreifen, wenn Sie Schadensersatz nach der Fahrerflucht einfordern.
- Gehen Sie nach dem Unfall zur Polizei oder rufen die Polizei zu dem Unfallort. Erstatten Sie Anzeige wegen unerlaubten Verlassens des Unfallorts. Haben Sie sich das Kennzeichen nicht notiert, sollten Sie unbedingt Anzeige gegen unbekannt erstatten. Es kann durchaus passieren, dass die Polizei den Unfallverursacher noch ausfindig macht.
- Schildern Sie den Unfallhergang Ihrer Versicherung und fügen Sie eine Kopie der Anzeige bei. Sie sollten Wissen, dass Ihre Haftpflichtversicherung nicht für Schäden eintritt, die an Ihrem Fahrzeug entstanden sind, sondern nur für Schäden, die Sie einem anderen zugefügt haben. Sind Sie dagegen kaskoversichert, sollten Sie Schadensersatz nach der Fahrerflucht verlangen. Rufen Sie hierzu in jedem Fall Ihre Versicherung an und fragen nach. Sicherlich wird Ihnen Ihr Sachbearbeiter Auskunft geben können und Ihnen zu weiteren Schritten raten.
Wissenswertes über Schadensersatz beim Autofahren
- Versuchen Sie immer den Unfallverursacher ausfindig zu machen. Sie können keinen Schadensersatzanspruch nach der Fahrerflucht einfordern, wenn Sie nicht wissen, gegen wen sich Ihr Anspruch richtet.
- Kann der Fahrzeughalter, der den Unfall verursacht, hat nicht ausfindig gemacht werden, werden Sie auch für Schäden, die durch den Unfall beispielsweise an der Leitplanke entstanden sind, zur Haftung herangezogen. Dies lässt sich auf die Betriebsgefahr, die Ihr Auto bewirkt, zurückführen. Dies mag Ihnen sehr ungerecht vorkommen, es ist aber so, dass jeder Verkehrsteilnehmer für die Gefahr, die von seinem KFZ ausgeht, haftet.
- Sie dürfen am Straßenverkehr nicht teilnehmen, ohne mindestens haftpflichtversichert zu sein. Verursachen Sie einen Unfall, werden Sie schadensersatzpflichtig und Ihre Haftpflichtversicherung reguliert den Schaden, den Sie anderen zufügen. Danach steigen lediglich Ihre Versicherungsbeiträge. Sie haben demnach nichts zu befürchten, wenn Sie sich die Regulierung nicht leisten können.
- Keder Autofahrer macht sich schadensersatzpflichtig, der einen Unfall verursacht. Begehen Sie darüber noch eine Fahrerflucht, kann der Geschädigte seine Ansprüche einfordern und Sie darüber hinaus anzeigen.
- Sie sind zur Leistung der 1. Hilfe verpflichtet, wenn Sie einen Unfall sehen oder in einen Unfall verwickelt sind.
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