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Saldo tituliert - Erklärung

Inhaltsverzeichnis

Zahlungsprobleme möglichst frühzeitig anpacken
Zahlungsprobleme möglichst frühzeitig anpacken
Wurde der Saldo tituliert, ist wohl etwas schief gelaufen. Der Gläubiger, der dieses getan hat, kann gegen Sie die Zwangsvollstreckung betreiben. In diesem Fall gilt es, selbst aktiv zu werden und den Lauf der Dinge mitzugestalten.

Der Begriff des Saldos ist eine Art Rechnungsabschluss. Im Zusammenhang mit einer Titulierung bedeutet dies, dass er rechtskräftig, meist durch gerichtliches Urteil, festgestellt wurde. Dieses Ergebnis hat allerdings eine Vorgeschichte.

Eine titulierte Forderung ermöglicht die Zwangsvollstreckung

  • Wenn Sie Ihr Girokonto überzogen haben und den Rückstand nicht ausgleichen konnten, wird die Bank nach einer ultimativen Zahlungsaufforderung das Konto kündigen. Möchte die Bank Sie zur Zahlung des Saldos zwingen, muss Sie die Forderung gerichtlich einklagen. In einer gerichtlichen Entscheidung (Vollstreckungsbescheid, Zahlungsurteil) wird der Saldo tituliert. Dann ist die Bank im Besitz eines vollstreckbaren Titels.
  • Ein vollstreckbarer Titel, in dem der Salto tituliert ist, bildet die Grundlage, den Gerichtsvollzieher mit der Durchführung von Vollstreckungsmaßnahmen zu beauftragen. In diesem Fall müssen Sie mit einer Lohnpfändung und natürlich dem Besuch des Gerichtsvollziehers zu Hause rechnen.

Eine Grundschuld ist ebenfalls ein Vollstreckungstitel

  • Einfacher ist es für die Bank dann, wenn Sie zur Absicherung eines Kredits eine Grundschuld auf eine Immobilie bestellt haben. In diesem Fall kann die Bank auf der Grundlage dieser Grundschuld sofort die Zwangsvollstreckung in die Wege leiten. Sie ist dann nicht mehr darauf angewiesen, den Saldo zuerst noch titulieren zu lassen.
  • Vielmehr kann die Bank direkt beim Gericht beantragen, das mit der Grundschuld belastete Grundstück zwangszuversteigern. Mit der  Grundschuldbestellung ist die Forderung der Bank praktisch tituliert. Darin haben Sie sich nämlich der sofortigen Zwangsvollstreckung in Ihr Vermögen unterworfen.

Vereinbaren Sie eine Zahlungsregelung für den Saldo

  • Möchten Sie diese Unannehmlichkeiten verhindern, sollten Sie möglichst frühzeitig mit der Bank Kontakt aufnehmen und nach Wegen suchen, die Zahlungsrückstände auszugleichen. Sofern Sie in der Lage sind, der Bank eine Perspektive aufzuzeigen, wird eine Bank, die sich wirklich als Partner ihrer Kunden versteht, Sie auch unterstützen.
  • Im Idealfall vereinbaren Sie eine Zahlungsregelung und führen den Saldo in Teilzahlungen zurück. Dies geht durchaus auch dann noch, wenn er tituliert ist. Einen Überziehungskredit könnten Sie auch in einen normalen Kredit umwandeln.

Keinesfalls sollten Sie jedoch den Kopf in den Sand stecken. Spätestens dann, wenn Ihnen die Kündigung ins Haus steht, müssen Sie mit der Bank in Kontakt treten. Je aktiver Sie selbst werden, desto größer sind Ihre Chancen, eine für beide Seiten vernünftige Regelung zu bewerkstelligen.

helpster.de Autor:in
Volker Beeden
Volker BeedenSeine eigenen Erfahrungen und weitreichende Kenntnisse über Geld sowie Beruf & Karriere gibt Volker mit Freude weiter. In seinen leicht verständlichen Texten beantwortet der Jurist auch Fragen rund um Ihr Zuhause.
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