Abgrenzung der Sachgemeinkosten zu anderen Kostenarten
- Wie der Name schon sagt, handelt es sich bei den Sachgemeinkosten sowohl um Sachkosten als auch um Gemeinkosten.
- Sachkosten sind alle Kosten, bei denen es sich nicht um Personal- oder kalkulatorische Kosten handelt. Zu den Personalkosten zählen beispielsweise Löhne und Gehälter, Beiträge zur Sozialversicherung und Weiterbildungskosten. Als kalkulatorische Kosten können kalkulatorische Abschreibungen, Zinsen, Wagniskosten, Miete und der kalkulatorische Unternehmerlohn in die Kostenrechnung einfließen. Kalkulatorischen Kosten liegen keine tatsächlichen Zahlungsströme zugrunde. Sie sollen durch die Betrachtung von Alternativen lediglich die Aussagekraft der Kostenrechnung verbessern.
- Zu den Sachkosten gehören beispielsweise Kosten für Material, Verpackung, Strom oder Telefon.
- Gemeinkosten sind das Gegenteil von Einzelkosten. Einzelkosten können einem Produkt oder einer Dienstleistung direkt zugerechnet werden. Das bedeutet auch, diese Kosten entstehen nur, wenn das Produkt tatsächlich hergestellt oder die Dienstleistung wirklich erbracht wird. Ein typisches Beispiel ist der Materialverbrauch.
- Gemeinkosten lassen sich einem Produkt oder einer Dienstleistung nicht direkt zurechnen und werden deswegen im Rahmen der Kalkulation mithilfe von Zuschlagssätzen auf die Kostenträger verteilt. Beispiele sind Gehälter, Instandhaltungskosten, Miete oder Beratungskosten.
- Kosten für Hilfsstoffe, wie etwa für Nägel oder Garn, werden aus wirtschaftlichen Gründen meist als Gemeinkosten betrachtet, obwohl eine direkte Zurechnung theoretisch möglich wäre. Man spricht in diesem Fall von unechten Gemeinkosten.
- Sachgemeinkosten sind demzufolge alle Sachkosten, die einem Kostenträger nicht direkt nach dem Verursachungsprinzip zugerechnet werden können. Beispiele dafür sind Kosten für Miete, Wasser, Versicherungen, Werbung, Fahrzeuge und Büromaterial.
Gemeinkosten in der Kostenrechnung
- Die Kostenrechnung unterscheidet in der Regel nicht nach Sachgemeinkosten oder anderen Gemeinkosten. Diese Aufspaltung kann jedoch sinnvoll sein, wenn Sie sich einen Überblick über die Kostenstruktur Ihres Unternehmens verschaffen wollen.
- Nicht alle Kostenträger verursachen die unterschiedlichen Gemeinkosten in gleichem Maße. Es gibt Gemeinkosten, die fallen auch an, wenn nicht produziert, beziehungsweise wenn keine Leistung erbracht wird. Das sind die fixen Gemeinkosten. Ein Beispiel ist die Miete. Andere, wie der Stromverbrauch der Maschinen, fallen nur bei Produktion oder Leistungserbringung an. Das sind die variablen Gemeinkosten.
- Im Rahmen der Preiskalkulation oder für Vergleichsrechnungen werden die Gemeinkosten in vielen Unternehmen mithilfe eines Betriebsabrechnungsbogens möglichst verursachungsgerecht auf verschiedene Kostenstellen verteilt. Daraus ermittelt man die Gemeinkostenzuschlagssätze für die Kalkulation.
- Es gibt auch andere Ansätze für die Zurechnung der Gemeinkosten, beispielsweise die Prozesskostenrechnung. Hier werden Kostensätze für einzelne Unternehmensprozesse ermittelt. Die Gemeinkostenverteilung ergibt sich daraus, welche Prozesse durch die einzelnen Kostenträger in Anspruch genommen werden.
- Eine ganz andere Entscheidungshilfe bietet die Deckungsbeitragsrechnung. Mit ihrer Hilfe können Sie ermitteln, welche Menge eines Produkts Sie mindestens verkaufen müssen, damit auch die fixen Gemeinkosten gedeckt werden. Diese Informationen helfen bei der Planung des Produktions- oder Dienstleistungsprogramms. Sie können aufzeigen, ob es sich lohnt, einzelne Aufträge überhaupt anzunehmen.
Weiterlesen:
Wie hilfreich finden Sie diesen Artikel?