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Rückbuchungskosten überprüfen - so geht’s

Sich bei Vertragsabschluss über Rückbuchungsgebühren informieren
Sich bei Vertragsabschluss über Rückbuchungsgebühren informieren
Haben Sie jemanden zum Lastschriftverfahren ermächtigt und Ihr Konto ist leider nicht gedeckt, so kann es zu einer Rückbuchung kommen, für die Sie Rückbuchungskosten zahlen müssen. Wie Sie überprüfen, ob die Höhe der Rückbuchungskosten richtig ist, erfahren Sie in dieser Anleitung.

Wie Ihnen Rückbuchungskosten entstehen

  • Rückbuchungskosten entstehen dadurch, dass eine Lastschrift durchgeführt wird, obwohl das Konto zu wenig Deckung vorweist. Die Bank bucht das Geld dann zurück und dem Gläubiger, der eigentlich Geld erhalten müsste, entsteht durch Ihren Zahlungsverzug ein Schaden.
  • Ihr Gläubiger kann dann zu einem späteren Zeitpunkt die Lastschrift mit einem erhöhten Betrag versuchen. Der Gläubiger wird Ihnen die Verzugs- und Bearbeitungsgebühr berechnen. Sie haben diesen Schaden zu vertreten, da Sie Ihrer Zahlungspflicht nicht zu dem vereinbarten Zeitpunkt nachgekommen sind.

So überprüfen Sie die Rückbuchungskosten

Sie sollten immer überprüfen, ob Ihr Konto genügend Deckung aufweist, um fällige Lastschriften zu erfüllen. Ist Ihr Konto nicht gedeckt, wird die Lastschrift ausgeführt und dann kommt es zu einer Rückbuchung, die Rückbuchungskosten bewirken.

  • Beachten Sie, dass die Bank Ihnen für eine Rückbuchung keine Kosten auferlegen darf, der Lastschriftermächtigte, der sein Geld nicht einziehen konnte, hingegen schon.
  • Die Höhe jener Rückbuchungskosten kann unterschiedlich ausfallen. Sie sollten hierzu einen Blick in Ihren Vertrag, der das Lastschriftverfahren ermöglicht, wie z. B. mit dem Handyanbieter, dem Stromanbieter oder den Mietvertrag, werfen. In den allgemeinen Geschäftsbedingungen sind oftmals die Rückbuchungsgebühren vertraglich vereinbart. Sie liegen oftmals zwischen 15 und 50 Euro.
  • Der Lastschriftermächtigte wird Sie abmahnen und Ihnen die Verzugszinsen, Bearbeitungsgebühr und die Rückbuchungskosten berechnen.
  • Sorgen Sie dafür, dass Ihr Konto bei dem nächsten Versuch, das Lastschriftverfahren durchzuführen, Deckung aufweist.
helpster.de Autor:in
Britta Jones
Britta JonesDie erfahrene Juristin Britta interessiert sich für Beruf & Karriere. In ihren Artikeln teilt sie ihre Erfahrungen in unterschiedlichen Arbeitsbereichen. In Sachen Geld steht sie unseren Lesern mit Rat zur Seite.
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