Alle Kategorien
Suche

Fehlbuchung bei Kreditkarte - was Sie beachten sollten

Bei Fehlbuchungen kann eine Rückbuchung beantragt werden.
Bei Fehlbuchungen kann eine Rückbuchung beantragt werden.
Verfügen Sie über eine Kreditkarte, sollten Sie die dazugehörige Abrechnung stets auf Unregelmäßigkeiten hin überprüfen. Denn kommt es zu Fehlbuchungen, sollten Sie schnell handeln, damit der Fehler zu Ihren Gunsten und möglichst zeitnah korrigiert werden kann.

Unregelmäßigkeiten in der Kreditkartenabrechnung aufdecken

  • Zahlungen mit der Kreditkarte gelten als relativ sicher. Allerdings kann es dennoch zu Fehlbuchungen kommen und auch Kreditkartenbetrug gewinnt mit zunehmender Akzeptanz an Bedeutung. Deshalb ist es besonders wichtig, nach jeder Nutzung der Kreditkarte die Buchung zu überprüfen. Ebenso ist eine Prüfung unabhängig von einer Nutzung wichtig, damit falsche oder betrügerische Abbuchungen aufgedeckt werden können.

  • Die Überprüfung der Abbuchungen kann zunächst jeden Monat, mit Zugang der Abrechnung erfolgen. Bei dieser Abrechnung sollten alle Abbuchungen genau überprüft werden. Kleine Beträge sollten dabei nicht vernachlässigt werden, denn bei Betrugsfällen können es auch Abbuchungen von 10 oder 20 Euro sein.

  • Bei einer Kreditkarte mit Onlinezugang zum Konto können Sie die Buchung sogar unabhängig von der Abrechnung überprüfen. Das gibt Ihnen die Möglichkeit, besonders schnell auf Unregelmäßigkeiten reagieren zu können.

  • Bei fehlerhaften Buchungen kann es sich zum Beispiel um doppelte Belastungen handeln, um Abbuchungen in falscher Höhe oder um Belastungen von Händlern, mit denen überhaupt keine Geschäftsbeziehung bestand. Fehlbuchungen können ebenso vorkommen, wenn Sie als Kunde eine Bestellung aufgegeben haben, die Waren anschließend aber nie erhalten haben. Kam es dann dennoch zu einer Abbuchung, dann ist diese nicht gerechtfertigt.

Fehlbuchungen zeitnah beanstanden

  • Haben Sie eine Fehlbuchung entdeckt? Dann sollten Sie zeitnah handeln, damit der Fehler noch ohne viel Aufwand korrigiert werden kann. Insbesondere bei höheren Beträgen kann es vorkommen, dass Ihr Referenzkonto keine ausreichende Deckung aufweist. Die Frist für eine Rückbuchung liegt bei acht Wochen.
  • In einigen Fällen können Sie selbst versuchen, Kontakt mit dem abbuchenden Unternehmen aufzunehmen. Das ist insbesondere dann von Vorteil, wenn Sie das Unternehmen kennen. In diesem Fall besteht die Möglichkeit, dass die Abbuchung seitens des Unternehmens korrigiert wird. Bei betrügerischen Abbuchungen sollten Sie sich hingegen direkt an Ihre Bank wenden.
  • Eine Fehlbuchung können Sie bei Ihrer Bank durch ein einfaches Anschreiben, mit welchem Sie auf den Fehler hinweisen, beanstanden. Dieses Schreiben kann formlos erstellt werden und ist an die Bank zu stellen, welche Ihnen die Kreditkarte ausgestellt hat. Einige Banken stellen Kunden auch spezielle Formulare bereit oder der Widerspruch kann direkt über das Online-Konto gestellt werden.

  • Eine Kopie der Abrechnung sowie eventuelle Kopien von Kaufbelegen oder Schreiben mit Händlern sollten Sie dem Schreiben beifügen.

  • Zudem sollten Sie bei höheren, ungerechtfertigten Abbuchungen auch mit Ihrer Bank sprechen. Denn bei befürchteter unzureichender Deckung werden eventuell andere, wichtige Lastschriften nicht ausgeführt.

  • Nachdem Sie die Bank über die fehlerhafte Buchung informiert haben, erfolgt in den meisten Fällen eine Rückbuchung des Betrages. Für fehlerhafte oder betrügerische Buchungen müssen Sie als Kunde in der Regel nicht haften, denn laut einigen Gerichtsurteilen sind die Banken dafür haftbar zu machen. Schadensersatz muss die Bank allerdings nicht leisten, wenn Sie Ihnen nachweisen kann, dass Sie leichtsinnig mit den Kreditkartendaten umgegangen sind.

Teilen: