Rote Nummernschilder verwenden
Rote Kennzeichen werden gemäß Paragraf 16 der Fahrzeugzulassungsverordnung für Probe- und Prüfungsfahrten sowie Überführungsfahrten ausgegeben. In der Regel erhalten die roten Schilder nur Kraftfahrzeughändler und Werkstätten sowie Kraftfahrzeughersteller und Kraftfahrzeugteilehersteller. Alle Fahrten, die mit den Schildern getätigt werden, müssen außerdem in das rote Kennzeichenheft und zudem in das Fahrtenbuch eingetragen werden.
- Wenn Sie mit den roten Kennzeichen ins Ausland fahren wollen, so ist dies zwar nicht grundsätzlich verboten, kann aber dennoch zu Problemen führen. Denn die Autoschilder entsprechen laut ADAC zwar den internationalen Bestimmungen, werden aber dennoch nicht überall anerkannt. Was womöglich daran liegt, dass der rote Fahrzeugschein nicht dem internationalen Straßenverkehrs-Übereinkommen aus den Jahren 1968 und 1949 entspricht.
- Es gibt jedoch mit einigen Ländern auch ein Abkommen über das gegenseitige Anerkennen nationaler Probe- und Überführungskennzeichen und den dazugehörigen Fahrzeugpapieren. Das Abkommen besteht seit Kurzem mit Dänemark, seit 1994 mit Italien und seit 1979 mit Österreich.
Kurzkennzeichen im Ausland
Es kann nicht mit Sicherheit bestimmt werden, ob oder wo Sie im Ausland ohne Probleme mit roten Kennzeichen fahren können. Die Verwendung der Schilder außerhalb Deutschlands birgt also gewisse Risiken, denn in Einzelfällen wurden bereits hohe Geldstrafen verhängt, die Einreise verweigert oder das Fahrzeug konfisziert.
- Laut ADAC wurden seit 2004 insbesondere in Italien Fahrzeugführer mit roten Kennzeichen mit Geldbußen bis zu 1000 Euro bestraft. Auch wurden betroffene Fahrzeuge sichergestellt. Nachdem sich das Bundesverkehrsministerium eingeschaltet hat, erklärte das italienische Innenministerium, nach Aussage des ADAC, dass das Abkommen über die Anerkennung von Überführungskennzeichen künftig eingehalten werde.
- Doch Vorsicht, absolut unzulässig ist es grundsätzlich, rote Schilder von Deutschland in das Ausland zu transportieren, sie dort an einem Anhänger anzubringen und mit diesem nach Deutschland zu fahren. Denn dies würde eine unerlaubte Fernzulassung darstellen, die ebenfalls hoch bestraft wird.
- In einigen Ländern wird das Kurzkennzeichen allerdings auch ohne Weiteres akzeptiert. Damit Sie keine Probleme bekommen, empfiehlt es sich, vor der Fahrt in dem jeweiligen Zielland zu erkunden, ob rote Schilder dort beanstandet werden oder nicht. (Alle Angaben: Stand 07/2013)
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