Was Sie benötigen
- Versicherung
Grüne Versicherungskarte ausstellen lassen
- Für die Einreise nach Kroatien oder Slowenien benötigen Sie nicht nur einen gültigen Personalausweis oder Reisepass, sondern auch die grüne Versicherungskarte. Diese erhalten Sie bei Ihrer Versicherungsagentur.
- Fahren Sie mit einem Auto nach Kroatien, dass nicht Ihnen persönlich gehört, benötigen Sie außerdem eine Vollmacht vom Fahrzeughalter.
- Sie dient Ihnen im europäischen Ausland als hilfreicher Reisebegleiter, denn Sie bestätigt Ihren Versicherungsschutz und gewährt Ihnen Regulierungshilfe.
Auslandschutz für Kroatien beantragen
Der Versicherungsschutz der grünen Karte greift außerhalb Europas nur für die Kraftfahrtzeughaftpflicht. Die Fahrzeug- und Unfallversicherung besteht durch den Besitz der grünen Versicherungskarte jedoch nicht. Diesen erweiterten Schutz müssen Sie mit Ihrer Versicherung gesondert vereinbaren.
- Verkaufen Sie Ihr Auto Im Ausland, müssen Sie die grüne Versicherungskarte vernichten.
- Führen Sie zu Ihrer Sicherheit auch einen europäischen Unfallbericht in zweifacher Ausführung mit sich, wenn Sie ins Ausland fahren.
- Sollten Sie unverschuldet in einen Unfall verwickelt werden, steht es Ihnen grundsätzlich frei, einen Sachverständigen mit der Beiweis- und Schadensermittlung zu beauftragen.
- Der ADAC rät allen Autofahrern, die im Ausland unterwegs sind, die grüne Versicherungskarte mitzuführen, obwohl dies nicht in allen Ländern Pflicht ist. Bei europäischen Ländern ist die Mitführungspflicht weggefallen, da das Kennzeichen als Versicherungsnachweis genügt. Es ist dennoch empfehlenswert, die Karte dabei zu haben, denn nicht alle Behörden sind darüber informiert und kassieren in diesen Fällen teilweise Bußgelder. In anderen Ländern wie, zum Beispiel, Bosnien, Mazedonien, Albanien oder Montenegro sind Sie dagegen verpflichtet, die grüne Versicherungskarte mitzuführen.
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