Wenn Sie beim Arzt waren und ein Rezept bekommen haben, stehen Sie vielleicht vor der Frage, wie lange das Rezept gültig ist. Grundsätzlich müssen Sie das Rezept nicht sofort einlösen, wenn Sie das Medikament noch nicht gleich brauchen. Sie müssen aber die verschiedenen Fristen beachten.
Diese Fristen gelten beim Rezept
- Ein rotes Kassenrezept ist ab dem Ausstellungsdatum vier Wochen gültig. Unabhängig davon, ob in diesem Zeitraum ein Quartalswechsel ist oder nicht, Sie müssen es nur vor Ablauf der Frist einlösen.
- Ein grünes Rezept wird meist für die Verordnung von Antibabypillen oder aber für nicht verordnungsfähige Medikamente verwendet. Dieses Rezept ist unbegrenzt gültig, da Sie von der Krankenkasse dafür auch kein Geld erstattet bekommen.
- Ein blaues oder weißes Rezept wird meist Privatpatienten verordnet. Es ist ab Ausstellungsdatum drei Monate gültig.
- Bekommen Sie ein gelbes Rezept, handelt es sich um ein Betäubungsmittel. Das BTM-Rezept ist ab Ausstellungsdatum nur sieben Tage gültig.
Das ist beim Einlösen zu beachten
- Bei grünen und blauen Rezepten bekommen Sie in der Regel von der Apotheke eine Kopie oder das abgestempelte Originalrezept zurück. Das grüne Rezept können Sie von der Steuer absetzen. Das Blaue brauchen Sie, um mit Ihrer privaten Krankenkasse abrechnen zu können.
- Wenn Sie Ihre Medikamente über eine Versandapotheke bestellen, verschicken Sie die Rezepte grundsätzlich per Einschreiben und achten Sie auf die Versandzeit. Es währe ärgerlich, wenn das Rezept abgelaufen bei der Apotheke ankommt.
Die Frist für Rezepte ist relativ lang, meist werden Rezepte aber immer sofort eingelöst.
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