Das können Sie tun, wenn Sie Ihr Arztrezept verloren haben
Mit Ihrem Rezept erhalten Sie die verschriebenen Medikamente, aber was ist, wenn es verloren gegangen ist? Müssen Sie in dem Fall die Kosten des Medikaments selber tragen? Und wie kommen Sie schnell an ein neues Rezept?
- Gerade wenn Sie bei einem Facharzt, der seine Praxis nicht in Ihrem Ort hat, ein Rezept erhalten haben, ist es sehr ärgerlich, wenn es verloren geht. Das Wichtigste zuerst: Es entstehen pauschal keine zusätzlichen Kosten für Sie.
- Der Arzt, der Ihnen das Rezept verschrieben hat, kann es Ihnen auch noch einmal ausfüllen bzw. ein Duplikat erstellen. Wenn Sie die Medikamente dringend brauchen, und bis dahin nicht mehr zu Ihrem Facharzt kommen, kann auch der Weg zum Hausarzt nützlich sein.
- Wenn der Hausarzt Ihre Medikation nicht kennt und nicht der mitbehandelnde Arzt ist, muss auch dieser erst mit dem Facharzt Rücksprache halten. Das gilt vor allem bei Arzneimitteln, die besonderen Auflagen unterliegen, wie einige sehr starke Betäubungs- oder Schmerzmittel. Hier werden Sie nur im Ausnahmefall über Ihren Hausarzt Hilfe erhalten. Bleiben Sie, wenn Sie zwingend darauf angewiesen sind, hartnäckig.
- Wenn es nicht so eilig ist, genügt in der Regel auch ein Anruf in der Praxis. Erläutern Sie Ihre Situation ruhig. Wenn die Arzthelfer Ihnen nicht weiterhelfen können oder wollen, lassen Sie sich mit Ihrem Arzt verbinden oder bitten Sie um Rückruf von ihm. Dieser kann Ihnen das Rezept dann noch einmal auf dem Postweg zusenden.
Bei Arztrezepten gibt es noch anderes zu beachten
Das Verlieren von Arztrezepten ist nicht das Einzige, was passieren kann, es lauern auch noch andere Gefahren, an die Sie vielleicht nicht denken. Hier finden Sie ein paar Beispiele:
- Wenn Sie Ihr Arztrezept am letzten Tag eines Quartals verloren haben und Sie an dem Tag keine Möglichkeit mehr haben, ein neues ausstellen zu lassen, wird die Praxisgebühr noch einmal fällig für Sie. Das ist nichts, womit Ihnen Ihr Arzt eine Lehre erteilen will - auch der Arzt hat keine Möglichkeit, das zu verhindern.
- Rezepte haben nur eine begrenzte Gültigkeit. Achten Sie daher darauf, dass Sie Ihr Rezept nicht zu lange zuhause liegen lassen, bevor Sie es einlösen. Hier gibt es Unterschiede:
- Das übliche rote Rezept von gesetzlich versicherten Patienten ist drei Monate gültig. Wenn Sie es allerdings nicht innerhalb eines Monats einlösen, zahlen Sie den vollen Preis der Medikamente selbst.
- Bei Privatpatienten mit einem blauen Rezept haben Sie generell drei Monate Zeit zum Einlösen bei der Apotheke.
- Eine deutliche Ausnahme sind die gelben Rezepte für sehr starke Schmerzmittel oder Beruhigungsmittel. Diese sind lediglich sieben Tage gültig, sollten also umgehend eingelöst werden, damit Sie sich einen wiederholten Weg zum Arzt sparen können.
- Entspannt sein können Sie bei den grünen Rezepten Ihres Arztes. Dabei handelt es sich um nicht verschreibungspflichtige Medikamente. Da hier die Krankenkasse keine Zuzahlung leistet, ist auch das Rezept ewig gültig. Hier können Sie sich viel Zeit lassen.
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