Alle Kategorien
Suche

Rentner-Freibetrag - so viel gibt es

Auch als Rentner haben Sie Freibeträge.
Auch als Rentner haben Sie Freibeträge.
Wenn Sie als Rentner Ihre Steuererklärung machen müssen, weil Ihre Rente sehr hoch ist, haben Sie ein Anrecht auf bestimmte Freibeträge, an die der Fiskus nicht herankommen kann.

Rentner haben einen besonderen Freibetrag

  • Nach der Steuerreform im Jahre 2005 waren viele ältere Bürger verunsichert, ob sie wieder eine Steuererklärung machen müssen und ob wieder Steuern abgezogen werden. Die Finanzbehörden konnten zwar viele Rentner beruhigen, doch etliche sind nach wie vor verunsichert, obwohl viele durch den Freibetrag erst gar keine Steuererklärung abgeben müssen.
  • Wenn Sie Rentner und alleinstehend sind, so haben Sie zunächst einen Anspruch auf einen Grundfreibetrag von 8.004,- Euro. Sind Sie verheiratet, dann erhöht sich dieser Grundfreibetrag auf 16.008,- Euro. Als zu versteuernde Beträge werden die gesetzliche und die private Rente, Kapitalerträge, Erträge aus Mieteinnahmen sowie alle weiteren Einkünfte angesehen.

Einige Rechenbeispiele

  • Von der gesetzlichen Rente wird allerdings nicht jeder Euro versteuert. Hier sei Ihnen eine Beispielrechnung gegeben: Rentner Anton bekommt jeden Monat 1.500,- Euro an Rente gezahlt, was im Jahr 2011 insgesamt 18.000,- Euro sind. Da Rentner Anton im Jahr 2005 in Rente ging, werden 50 % der Rente als Freibetrag angesehen, sodass Antons Freibetrag insgesamt 9.000,- Euro beträgt, und zwar für den Rest seines Lebens. Weil Rentner Anton verheiratet ist und er insgesamt einen Freibetrag von bis zu 16.008,- Euro haben darf, muss er keine Steuererklärung abgeben. Wäre Rentner Anton allerdings alleinstehend, so hätte er einen Grundfreibetrag von 8.004,- Euro und läge mit 996,- Euro über dem Freibetrag. Diese 996,- Euro müsste er bei der Steuererklärung angeben.
  • Allerdings erhält jeder Steuerzahler zunächst einen Pauschalbetrag an Werbungskosten von 102,- Euro zugesprochen. Spendet Rentner Anton oder hat er regelmäßig andere Sonderausgaben, so rechnet das Finanzamt auch alle Beträge an. Wenn er keine Sonderabgaben hat, so rechnet die Finanzbehörde für ihn als Alleinstehenden 36,- Euro an, bei Zusammenveranlagung insgesamt 72,- Euro. Hat Rentner Anton noch andere außergewöhnliche Belastungen oder noch kranke Angehörige zu pflegen, so geht sein insgesamt zu versteuerndes Einkommen  gegen 0,00,- Euro und er muss kaum Steuern zahlen.
Teilen: