Den Finanzämtern wurde mit der Steuer-Identifikationsnummer ein Instrument in die Hand gegeben, mit dem sich die Steuern von Arbeitnehmern erfassen lassen. Doch damit können sie auch Ruheständler bezüglich eventueller Steuerschulden prüfen.
Altersrente versteuern - Freibeträge ausnutzen
- Seit der Einführung des Alterseinkünftegesetzes muss man unter Umständen die Altersrente versteuern. Vielen Rentnern ist das gar nicht bewusst. Die Überraschung ist groß, wenn es diesbezüglich Post vom Finanzamt gibt.
- Ob Sie als Rentner eine Steuererklärung abzugeben haben und unter Umständen Steuern zahlen müssen, ergibt sich aus der Höhe Ihrer Altersrente und weiterer Nebeneinnahmen. Es ist durchaus möglich, dass Sie zwar eine Steuererklärung einreichen müssen, obgleich das keine Steuerzahlung zur Folge hat.
- Als Rentner müssen Sie grundsätzlich eine Einkommenssteuererklärung abgeben, sobald Sie das Finanzamt dazu auffordert. Eine Abgabepflicht entsteht auch dann, wenn Ihr Jahreseinkommen den zulässigen Grundfreibetrag überschreitet. In 2010 bis 2012 lagen diese Grundfreibeträge bei 8.004 Euro für ledige Rentner. Als Ehepaar steht Ihnen der doppelte Betrag zu.
- Eine Altersrente müssen Sie bei Rentenbeginn im Jahr 2040 das erste Mal vollständig versteuern. Im Jahr 2012 liegt der Steuersatz bei 64 Prozent. Er steigt jedes Jahr um zwei Prozent an, ab 2021 um ein Prozent.
Mantelbogen und Anlage R ausfüllen
- Zum Gesamteinkommen gehören gesetzliche und private Renten, Miet- und Kapitaleinkünfte und Einkommen aus Nebenerwerben. Erhalten Sie neben Ihrer Altersrente eine Betriebsrente oder Pension, erzielen Mieteinnahmen oder führen eine Arbeitstätigkeit auf Lohnsteuerkarte aus, müssen Sie alles versteuern. Eine Steuererklärung müssen Sie hier natürlich machen.
- Bei Ihrer Steuererklärung für Altersrentner müssen Sie eine Reihe von Formularen ausfüllen. Wichtige Steuerformulare sind Mantelbogen, Anlage R und eventuell Anlage Versorgungsaufwand.
- Im Mantelbogen geben Sie neben den persönlichen Daten Beiträge zu Ihren Versicherungen (Kranken-, Pflegeversicherung), Sonderausgaben (Kirchensteuer, Spenden) und außergewöhnliche Belastungen (Krankheits-, Heimkosten) an.
- In der Anlage R erscheinen Renteneinkünfte aus gesetzlichen, privaten oder betrieblichen Renten, einschließlich Pensionsfonds, Direktversicherungen und Riester-Renten.
Erhalten Sie ein Schreiben von Ihrer Finanzbehörde, mit dem Sie zur Abgabe einer Steuererklärung aufgefordert werden, setzen Sie sich mit einem Lohnsteuerhilfsverein oder einem Steuerberater in Verbindung.
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