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Rentenpunkte nach Scheidung - Wissenswertes zum Versorgungsausgleich

Inhaltsverzeichnis

Versorgungsausgleich erfolgt von Amts wegen.
Versorgungsausgleich erfolgt von Amts wegen.
Mit der Scheidung wird auch der Versorgungsausgleich herbeigeführt. Dazu werden die Rentenanwartschaften beider Ehepartner addiert und die Hälfte der Differenz dem schlechter gestellten Partner zugeteilt. Rentenpunkte spielen erst eine Rolle, wenn es um die Bezifferung Ihrer Rente selbst geht.

Der Versorgungsausgleich wird anlässlich der Scheidung von Amts wegen automatisch vom Familiengericht vorgenommen. Sie selbst haben darauf faktisch keinen Einfluss.

Rentenpunkte bestimmen Ihre Anwartschaften auf Altersversorgung

  • Der Versorgungsausgleich regelt die Aufteilung der zukünftigen Rentenansprüche, die Sie und Ihr Ehepartner während der Ehezeit angesammelt haben. Diese Rentenansprüche bestimmen sich nach den Rentenpunkten, die für bestimmte Zeiten von den Rentenversicherungsträgern angerechnet werden. Im Rahmen des Versorgungsausgleichs kommt es auf diese Rentenpunkte nicht an.
  • Sie sollten aber überprüfen, inwieweit alle Ihre versicherungsrelevanten Zeiten erfasst und mit Rentenpunkten bewertet wurden. Lassen Sie Ihr Rentenkonto überprüfen!
  • Die Höhe Ihrer Rente bestimmt sich nach Ihren durch Beiträge versicherten Verdiensten. Diese rechnet der Rententräger in Entgeltpunkte um. Ferner erhalten Sie für bestimmte Zeiten Rentenpunkte, in denen Sie zwar keine Beiträge gezahlt haben, die aber dennoch versicherungsrelevant sind (Wehrdienst, Zivildienst, Kindererziehungszeiten, Arbeitslosigkeit, Ausbildungszeiten).
  • Der Versorgungsausgleich findet statt, soweit für einen der Ehepartner oder für beide in der Ehezeit Anwartschaften auf eine Rente begründet wurden.

Scheidung führt zur Teilung der Anwartschaften auf Altersversorgung

  • Im Ergebnis ist es so, dass beide Ehepartner grundsätzlich einen Anspruch auf eine gleich hohe Rente haben, sodass die in der Ehezeit erworbenen Rentenansprüche unter beiden Ehepartnern aufgeteilt werden.
  • Zeitlich maßgebend sind der erste Tag des Monats der Eheschließung und der letzte Tag des Monats, bevor der Scheidungsantrag durch das Gericht zugestellt wird. Vor der Ehe und nach der Scheidung erworbene Anwartschaften bleiben außer Betracht.
  • Einbezogen sind alle Anwartschaften, die Sie in der gesetzlichen Rentenversicherung, Beamtenversorgung, betrieblichen Altersversorgung, berufsständischen Altersversorgung oder privaten Rentenversicherung erworben haben, nicht aber Anwartschaften aus einer privaten Kapitallebensversicherung.

So wird der Versorgungsausgleich umgesetzt

  • Seit der Reform des Versorgungsausgleichs erhält jeder Ehegatte ein eigenes Rentenkonto, somit einen eigenen Anspruch gegen den jeweiligen Versorgungsträger (interne Teilung). Damit ist die Prognose über die künftige Wertentwicklung der Versorgungsansprüche nicht mehr erforderlich, da die Ansprüche nicht mehr miteinander vergleichbar gemacht werden müssen. Besitzen Sie noch kein Konto, wird automatisch eines eingerichtet.
  • Der schuldrechtliche Ausgleich (externe Teilung) ist weiterhin möglich. Er beinhaltet, dass der Ausgleich nicht beim Versorgungsträger des ausgleichspflichtigen Ehepartners vorgenommen wird, sondern dass der Versorgungsträger den Ausgleich bei einem anderen Versorgungsträger einzahlt. Dieses Verfahren kommt zur Anwendung, wenn der Versorgungsträger die externe Teilung verlangt, weil die Versorgungsansprüche noch nicht sicher sind, im Ausland erworben wurden oder faktisch nicht aufgeteilt werden können.

Sie dürfen den Versorgungsausgleich ehevertraglich gestalten

  • Sie können den Versorgungsausgleich allerdings auch im Rahmen eines Ehevertrages vor oder noch während des Scheidungsverfahrens gestalten. Beispielsweise kann ein Ehepartner auf den Ausgleich verzichten und erhält dafür das gemeinsame Wohnhaus übereignet.
  • Insgesamt ist der Versorgungsausgleich anlässlich der Scheidung ein komplexer Vorgang. Dies muss Sie aber nicht weiter beunruhigen, da Sie vor dem Familiengericht ohnehin anwaltlich vertreten sein müssen und das Familiengericht den Versorgungsausgleich automatisch in die Wege leitet.

Alle Angaben: Stand August 2012

helpster.de Autor:in
Volker Beeden
Volker BeedenSeine eigenen Erfahrungen und weitreichende Kenntnisse über Geld sowie Beruf & Karriere gibt Volker mit Freude weiter. In seinen leicht verständlichen Texten beantwortet der Jurist auch Fragen rund um Ihr Zuhause.
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