Der Familienrichter führt bei der Scheidung von Amts wegen den Versorgungsausgleich durch. Beim Versorgungsausgleich werden die von den Eheleuten während der Ehezeit erworbenen Anwartschaften wegen einer Altersrente oder Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit aufgeteilt. Dabei kann es um richtig viel Geld gehen, besonders dann, wenn nur einer der Ehepartner gearbeitet oder gut verdient hat.
Für einen Rechner benötigen Sie die richtigen Informationen
- Eine zuverlässige Berechnung des Versorgungsausgleichs werden Sie auch mit einem Rechner im Internet nicht bewerkstelligen können. Dazu ist die Materie viel zu komplex. Aus diesem Grund finden Sie im Internet auch kein vernünftiges Angebot, das es mit einem Rechner ermöglichen würde, Ihre Versorgungsausgleichsansprüche zu berechnen.
- Hilfreich ist, wenn Sie grundsätzlich wissen, welches Ziel der Versorgungsausgleich hat und wie er überhaupt durchgeführt wird.
- Der maßgebliche Zeitraum beginnt am ersten Tag des Monats Ihrer Eheschließung und endet am letzten Tag des Monats vor der Zustellung des Scheidungsantrags durch das Familiengericht.
Diese Anwartschaften gehören in den Versorgungsausgleich
- In den Versorgungsausgleich werden nahezu alle Rentenanwartschaften angerechnet, die Sie und Ihr Ehepartner erworben haben, also: gesetzliche Rentenversicherung, Beamtenversorgung, betriebliche Altersversorgung, Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes, berufsständische Altersversorgung, private Rentenversicherung.
- Nicht einbezogen werden Anwartschaften aus einer privaten Kapitallebensversicherung oder eine Unfallrente, die Sie privatrechtlich von einem Dritten erhalten.
- Zunächst müssen Sie alle während der Ehe erworbenen Anwartschaften beider Partner addieren. Dazu ist erforderlich, dass Sie über die betreffenden Informationen des jeweiligen Versicherungsträgers verfügen. Auch das Familiengericht muss dazu sämtliche Versicherungsträger anschreiben und um Auskunft über den Stand Ihrer Versicherungskonten bitten.
So können Sie überschlägig rechnen
- Grob erklärt, werden die erworbenen Anwartschaften untereinander aufgeteilt. Jeder erhält praktisch die Hälfte.
- Ihr Problem wird teilweise darin bestehen, dass Sie von Ihrem Ehepartner bereits getrennt leben. Somit haben Sie oft keine Möglichkeit, Informationen darüber zu erlangen, wie der Stand seines Rentenkontos aussieht.
- Allerdings gesteht Ihnen das Gesetz einen Auskunftsanspruch zu, sodass Ihnen Ihr Partner alle erforderlichen Auskünfte über seine Altersversorgung zugänglich machen muss. Im Scheidungsverfahren geschieht dies dadurch, dass das Familiengericht Ihnen und Ihrem Partner ein entsprechendes Formular zum Ausfüllen zuschickt. Die Auskünfte bei der Deutschen Rentenversicherung fordert das Familiengericht von sich aus direkt vom Träger an. Wenn Sie sich an dem Formular orientieren, wissen Sie ungefähr, worauf es ankommt.
- Dieser Text ist eine Orientierungshilfe. Lassen Sie sich im Bedarfsfall juristisch beraten. Beim Familiengericht besteht Anwaltszwang, sodass Sie zwangsläufig eine anwaltliche Vertretung benötigen.
Weiterlesen:
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- Rentenberechnung bei Scheidung - eine Erklärung zur Übertragung von Rentenanteilen
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