Was Sie benötigen
- Gutachten
- Antrag
Frühere Rente – Voraussetzungen
- Wenn man die Rente mit 59 möchte, aber bei der Deutschen Rentenversicherung versichert ist, kann man nicht einfach in Rente gehen. Ohne triftigen Grund müssen Sie mit hohen Abzügen rechnen, falls Ihr ursprünglich geplantes Eintrittsalter bei 65 oder höher liegt.
- Diese Abzüge umgehen Sie, wenn Sie der Deutschen Rentenversicherung einen Grund geben, nämlich eine verminderte Erwerbstätigkeit. Eine verminderte Erwerbstätigkeit trifft dann zu, wenn Sie wegen einer Krankheit oder einer Behinderung psychisch oder physisch nicht mehr in der Lage sind, Ihrem Beruf nachzugehen.
- Wenn bei Ihnen eine solche Krankheit vorliegt, die ärztlich nachweisbar ist, dann können Sie eine Rente wegen Erwerbsminderung beantragen. Eine Rente mit 59 ist dann durchaus möglich. Sie sollten sich jedoch über den Aufwand und die Länge eines solchen Verfahrens bewusst sein. Die Deutsche Rentenversicherung ist schließlich, wie die ARGE und ähnliche andere Einrichtungen, darum bemüht, einen Missbrauch der Leistungen zu unterbinden und bestenfalls Kosten zu sparen.
Ruhestand mit 59 – der Antrag
- Bevor Sie sich daran machen, eine Rente wegen Erwerbsminderung zu beantragen, sollten Sie Ihren Arzt konsultieren und bei kritischen Fällen die Beratung eines Anwalts für Renten- und Sozialrecht in Anspruch nehmen.
- Der Besuch beim Arzt kann dabei helfen, die Wahrscheinlichkeit des Erfolges Ihres Antrags festzustellen. Wenn Ihr Arzt eine Erwerbsunfähigkeit ausschließt, sinken Ihre Chancen. Die Beratung durch einen Anwalt hilft bei der Planung Ihres Vorgehens. Gerade bei einer mit Lücken versehenen Arbeitsbiografie lohnt sich eine Beratung, inwiefern Sie ein Recht auf eine Rente besitzen.
- Der Antrag auf Rente mit 59 muss dann bei der Deutschen Rentenversicherung gestellt werden. Richten Sie sich auf eine Dauer von mehreren Monaten ein. Auch wenn der Antrag im ersten Anlauf abgelehnt wird, lohnt es sich, weiterzumachen und in Widerspruch zu gehen.
- Die Deutsche Rentenversicherung wird Gutachten Ihrer Arbeitsunfähigkeit bei verschiedenen Ärzten gleichzeitig in Auftrag geben. Die Beweispflicht liegt zwar nicht bei Ihnen, aber das kann sehr stressig werden. Es gilt: Bleiben Sie ehrlich, aber bleiben Sie bei Ihren Aussagen. Bei unterschiedlichen Ärzten sich widersprechende Aussagen zu machen, vermindert Ihre Chancen.
Weiterlesen:
Wie hilfreich finden Sie diesen Artikel?