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Rente in die Türkei überweisen - korrekt vorgehen

Überweisen Sie Rente in die Türkei.
Überweisen Sie Rente in die Türkei.
Wenn Sie es geschafft haben in den dritten Lebensabschnitt zu gelangen, möchten Sie sich auch zurücklehnen und das Leben einfach genießen. Wenn Sie nun Ihren Lebensabend in der Türkei verbringen möchten, taucht die Frage auf, wie Sie Ihre Rente dorthin überweisen können.

Überweisung Ihrer Rente in die Türkei

  • Wenn Sie aus dem Arbeitsleben ausscheiden, möchten Sie natürlich auch Ihren Ruhestand dort genießen, wo Sie den Rest Ihres Lebens verbringen möchten. Hierzu müssen Sie herausfinden, mit welchen Ländern ein zwischenstaatliches Abkommen getroffen wurde, damit Sie auch in Ruhe und ohne Sorgen leben können.
  • Da mit der Türkei ein solches Abkommen besteht, können Sie eigentlich auch Ihre Rente in die Türkei überweisen. Doch gibt es bis dahin noch einige wichtige Punkte zu klären. Über gesetzliche Rentensysteme verfügen alle Staaten, mit denen Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen unterzeichnet hat. Die Sozialversicherungssysteme können in den jeweiligen Ländern allerdings in der Höhe und Dauer von dem System in Deutschland abweichen. Haben Sie bereits für einen gewissen Zeitraum im Ausland gearbeitet, so müssen Sie dies unbedingt Ihrem Rententräger mitteilen, damit die ausländischen Zeiten in die Ihnen zustehende Rente mit aufgenommen werden können.
  • Dies bedeutet auch, falls Ihre Versicherungszeiten hier nicht ausreichen sollten, dass die im Ausland erwirtschafteten Zeiten zu Ihren deutschen Zeiten gerechnet werden können. Auf diese Weise kann es hilfreich sein, damit Sie die vollen Zeiten erreichen. Wenn Sie die Voraussetzungen für Ihre Rente erfüllen, erhalten Sie sowohl vom deutschen Rentenamt als auch vom Rentenamt des anderen Staates die Ihnen zustehende Rente. Allerdings entfällt im außereuropäischen Ausland Ihr Anspruch auf die in Deutschland bezogene Berufs- und Erwerbsunfähigkeitsrente.
  • Wenn Sie Ihre Rente in die Türkei überweisen, können unter Umständen sowohl die Rentenhöhe als auch der Rentenanspruch selbst einer zeitlichen Begrenzung unterliegen, falls Sie sich auf unbestimmte Dauer in der Türkei aufhalten. Wenn Sie sich allerdings bereits vor dem Umzug in die Türkei auf einen zeitlichen Rahmen festlegen, dann gelten weiterhin die deutsche Rentenhöhe und der Rentenanspruch. Dabei kann die zeitliche Begrenzung auch mehrere Jahre betragen. Wichtig ist dabei nur die Begrenzung Ihres Aufenthaltes.
  • Daher sollten Sie sich grundsätzlich rechtzeitig an Ihren Rententräger wenden, wenn Sie Ihre Rente in die Türkei überweisen möchten. Die LVA Mittelfranken und Oberfranken sind zuständig für alle Angelegenheiten mit der Türkei.
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